Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2022 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2022 (Bayern im vierzehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Bremen im achten Jahr in Folge auf Rang 16*) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2022 (München im vierzehnten Jahr in Folge auf Rang 1; Stadt Bremen im sechsten Jahr in Folge auf Rang 12*; Duisburg im neunten Jahr in Folge auf Rang 15) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 05. Januar 2023 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2022 (Stichtag 14.12.) Vorbemerkung: Der stärkste Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich wurde im Dezember 2022 in den Ländern Thüringen (TH), Niedersachsen (NI), Sachsen (SN), Mecklenburg-Vorpommern (MV), und Sachsen-Anhalt (ST) registriert. (Rang 16 bis Rang 12 im Negativ-Ranking der Veränderungsraten; Spalte 10 in Tabelle 1, Seite 3) n
2,454 Millionen registrierte Arbeitslose - 124.000 (5,3 Prozent) mehr als im Dezember 2021 – 4.000 (0,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 129.000 (8,4 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 30.000 (2,3 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 95.000 (9,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑2,4 Prozent in Berlin (BE) bis +11,3 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +1,2 Prozent; Stadt Bremen: +0,5 Prozent; Bremerhaven: +3,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,814 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 6,3 Prozent (226.000) mehr als im Dezember 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,0 Prozent in Berlin (BE) bis +15,4 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2022 und Dezember 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 03. Januar 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230103 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2021
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen in den Jahren 2000 bis 2021:
1. Erwerbstätige von 2000 bis 2021 am Arbeitsort (Jahresdurchschnitt in 1.000)
2. Veränderung der Anzahl der Erwerbstätigen von 2001 bis 2021 im Vorjahresvergleich (Prozent)
3. Veränderung der Anzahl der Erwerbstätigen seit 2000 bis 2021 (Jahresdurchschnitt 2000 = 100)
Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” (AK ETR), Berechnungsstand August 2022 (Näheres zur Quelle: siehe unter den BIAJ-Abbildungen)
Weiterlesen: Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2021
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2023: 1.934,40 Euro plus 154,76 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Januar 2023 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.934,40 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 154,76 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 29. Dezember 2022 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2023
COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2021 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Am 16. Dezember 2022 wurden die Ergebnisse der Todesursachenstatistik 2021 veröffentlicht. (Gesundheitsberichterstattung des Bundes und Statistisches Bundesamt) Im Jahr 2021 sind in der Bunderepublik Deutschland nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 1.023.687 Menschen gestorben, 515.559 Männer und 508.128 Frauen. Im Vorjahresvergleich starben 2021 insgesamt 38.115 (3,9 Prozent) mehr Menschen als 2020 (1), 22.762 (4,6 Prozent) mehr Männer und 15.353 (3,1 Prozent) mehr Frauen.
An COVID-19 als Grundleiden (2) starben laut Todesursachenstatistik 2021 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 71.331 Menschen, 39.168 Männer und 32.163 Frauen. Im Vorjahresvergleich starben 2021 an COVID-19 als Grundleiden insgesamt 31.573 mehr Menschen als 2020 (März bis Dezember), 18.228 mehr Männer und 13.345 mehr Frauen. Der Anteil der in 2021 an COVID-19 als Grundleiden gestorbenen Menschen an den in 2021 gestorbenen Menschen betrug 7,0 Prozent – 7,6 Prozent der gestorbenen Männer und 6,3 Prozent der gestorbenen Frauen - 6,6 Prozent der Gestorbenen mit deutscher Staatsangehörigkeit und 14,6 Prozent der Gestorbenen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Die BIAJ-Tabelle unten bzw. im PDF-Download (hier: BIAJ_20221227 - mit Bundesländer-Anhang vom 29.12.2022 und 02.01.2023) zeigt, wie sich die COVID-19-Sterbefälle (2) in 2021 (71.331) und die Sterbefälle insgesamt (1.023.687) nach Altersgruppen (15), Geschlecht (w/m) und Staatsangehörigkeit (deutsch, nichtdeutsch) verteilen (Teil 1 und 3, Seite 1) und den Anteil der COVID-19-Sterbefälle an den Sterbefällen insgesamt, differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit (Teil 2, Seite 1)
Teil 4 und 5 der BIAJ-Tabelle zeigt zudem die Mortalität, die Anzahl der in 2021 pro 100.000 EW (Einwohner und Einwohnerinnen) gestorbenen Menschen (an COVID-19 in Teil 4 und insgesamt in Teil 5, Seite 2), ebenfalls differenziert nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zur Bezugsgröße (die jahresdurchschnittliche Bevölkerung in 2021) siehe Teil 6 der BIAJ-Tabelle (Seite 2).
Anmerkung: Die amtliche Todesursachenstatistik 2022 erscheint voraussichtlich Ende 2023. Die bisher veröffentlichten Daten zeigen: Von Januar bis November 2022 sind insgesamt 946.949 Menschen gestorben, 26.433 mehr als von Januar bis November 2021 (920.516). (Statistisches Bundesamt: 20.12.2022) Laut Robert Koch Institut (RKI: 22.12.2022) betrug die „Anzahl der verstorbenen COVID-19 Fälle“ von Januar bis November 2022 insgesamt 42.572, 20.228 weniger als von Januar bis November 2021 (62.800).
Hinweis vom 29. Dezember 2023: Siehe dazu auch "COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2022 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit".
(1) ICD-10 U07.1 und U07.2. Virus nachgewiesen [U07.1] bzw. Virus klinisch-epidemiologisch bestätigt, jedoch nicht durch einen Labortest nachgewiesen [U07.2] - ICD-10 (ICD = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Classification of Diseases)
(2) Zur Todesursachenstatistik 2020 siehe die BIAJ-Materialien „COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2020 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit“ vom 07.11.2021: hier.
(3) Pressemitteilung Nr. 544 des Statistischen Bundesamtes vom 16.12.2021). Weiter heißt es dort „In den Ergebnissen nicht enthalten sind diejenigen Fälle, in denen COVID-19 von der leichenschauenden Ärztin oder dem leichenschauenden Arzt auf dem Totenschein als Begleiterkrankung dokumentiert wurde.“
Die vom Robert Koch Institut (RKI) in der wöchentlichen Veröffentlichung "COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum" (Stand 22.12.2022) genannte Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldeten COVID-19-Todesfälle in 2021: 73.222, 1.891 (2,7 Prozent) mehr als in der amtlichen Todesursachenstatistik 2021.
Bundesländer-Anhang vom 29.12.2022:
Anhang vom 10.01.2023