Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis November 2022
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(BIAJ) Von Januar bis November 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 20,628 Milliarden Euro ausgegeben, 332 Millionen Euro (1,6 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die steigende 12-Monatssumme der Ausgaben betrug von Dezember 2021 bis November 2022 insgesamt 22,080 Milliarden Euro. Sie lag damit 995 Millionen Euro über dem Haushaltssoll 2022. (Soll 2022: 21,085 Milliarden Euro - im ersten Haushaltsentwurf 2022, vor der Bundestagswahl 2021, waren 22,400 Milliarden Euro veranschlagt; Ist 2021: 21,748 Milliarden Euro)
Gemessen an den durchschnittlich 5,161 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) monatlich durchschnittlich 356,50 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Ein Jahr zuvor, von Dezember 2020 bis November 2021, wurden für die durchschnittlich 5,280 Millionen RLB durchschnittlich 343,52 Euro pro Monat ausgegeben. (3) (2021: 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB)
(1) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
Anmerkung: Dies gilt seit dem 01.01.2019 und damit auch für alle vorangegangenen BIAJ-Informationen zu den Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben.
(2) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(3) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Finanzierung SGB II (Hartz IV)": hier.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Beschäftigungsquoten der älteren Bevölkerung steigen
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(BIAJ) Immer mehr ältere Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren (Beschäftigungsquote 60 bis u65) stieg von 28,0 Prozent Ende 2011 auf 47,8 Prozent Ende 2021. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 1,351 Millionen Ende 2011 um 1,514 Millionen (112,1 Prozent) auf 2,865 Millionen Ende 2021. Zur Entwicklung von 2011 bis 2021 in den Altersgruppen 50 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 65 Jahre und 65 bis unter 67 Jahre - Insgesamt, Frauen, Männer - siehe die unkommentierten sechs BIAJ-Abbildungen (1 bis 3a) auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). (unten oder als PDF hier: Download_BIAJ20221222)
Ergänzend zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist in den sechs folgenden BIAJ-Abbildungen (4 bis 6a) die Entwicklung im Land Bremen dargestellt. Im Land Bremen (Wohnort) stieg der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren von 29,0 Prozent Ende 2011 auf 47,0 Prozent Ende 2021. Die Zahl der im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 11.256 Ende 2011 um 9.290 (82,5 Prozent) auf 20.546 Ende 2021.
Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand in der Außenhandelsstatistik - TJ, Euro, ct/kWh - Jan 2021 bis Okt 2022
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand von Januar 2021 bis Oktober 2022 in der Außenhandelsstatistik (Statistisches Bundesamt).
Kurzer Lesehinweis unter der BIAJ-Tabelle (mit im Text teilweise gerundeten Daten - Abbildung und Tabelle ohne Lesehinweis - PDF - hier): (18.01.2023: aktualisiert bis November 2022 hier_aktualisiert)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2007 bis 2022 - Bund und Länder (BIBB-Erhebungen)
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(BIAJ) Ein erster kurzer Blick auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelte Zahl der im Bund und in den Ländern neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in 2022 (01.10.2021 bis 30.09.2022) - mit einem Rückblick auf das Vorjahr 2021, das "Vor-Corona-Jahr" 2019 und die Jahre seit 2007 als insgesamt 625.884 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden, die höchste Zahl in den Jahren nach 1999. (siehe dazu die beiden BIAJ-Tabellen unten bzw. die zweiseitige PDFhier: BIAJ_20221215)
Kurze Lesehilfe/Leseanregung:
Im Berichtsjahr 2022 (Berichtsjahre immer vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Berichtsjahres) wurden in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 475.143 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen - 2.082 (0,4 Prozent) mehr als im Vorjahr 2021, aber 49.896 (9,5 Prozent) weniger als im "Vor-Corona-Jahr" 2019 und 150.741 (24,1 Prozent) weniger als in 2007. (siehe Spalten 17 bis 22 in BIAJ-Tabelle 1) Im Vergleich mit dem Vorjahr 2021 reichten die Veränderungsraten in den Ländern von +4,5 Prozent in Sachsen (SN) bis -3,2 Prozent in Hamburg (HH). (Spalte 22) Im Vergleich mit dem "Vor-Corona-Jahr" 2019 reichten die Veränderungsraten in 2022 von +1,1 Prozent in Sachsen (SN) bis -17,0 Prozent in Hamburg (HH). Sachsen (SN) ist das einzige Bundesland, in dem in 2022 mehr Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden als 2019.
Die Entwicklung des Anteils der Länder an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2007 bis 2022 (in Prozent) ist in der BIAJ-Tabelle 2 dargestellt. 2022 wurden z.B. im Land Bremen (HB) 1,116 Prozent (5.304) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge insgesamt (475.143 = 100 Prozent) abgeschlossen, in Nordrhein-Westfalen (NW) 22,890 Prozent (108.759). In keinem der hier betrachteten Jahre (2007 bis 2022) war der Anteil Landes Nordrhein-Westfalen (NW) größer als 2022. Der Anteil Ostdeutschlands (OD) an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, der bis 2014 auf 14,020 Prozent gesunken war, ist bis 2022 auf 15,353 Prozent gestiegen - liegt aber noch 4,634 Prozentpunkte unter dem Anteil in 2007 (19,987 Prozent).
Alleinerziehende im Ländervergleich 2021: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV, Armut
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(BIAJ) 1,487 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2021 (Jahresdurchschnitt) (1): Erwerbsquote: 78,2 Prozent (782 von 1.000 Alleinerziehenden sind entweder erwerbstätig oder erwerbslos) - in den Ländern reicht die Erwerbsquote von 84,6 Prozent in Bayern (BY) bis 71,8 Prozent in Hamburg (HH). Erwerbstätigenquote: 74,0 Prozent (740 von 1.000 Alleinerziehenden sind erwerbstätig) - in den Ländern reicht die Erwerbstätigenquoten von 81,6 Prozent in Bayern (BY) bis 65,9 Prozent im Land Bremen (HB). SGB-II-Quote (Hartz IV)*: 34,6 Prozent (346 von 1.000 Haushalten Alleinerziehender waren Haushalte mit Leitungsberechtigten nach dem SGB II) - in den Ländern reicht die SGB-II-Quote von 52,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis 24,3 Prozent in Bayern (BY). Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian): 41,6 Prozent – in den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender von 54,0 Prozent im Land Bremen (HB) bis 31,6 Prozent in Bayern (BY) Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 12. Dezember 2022 unten oder PDF hier:
* siehe dazu die Anmerkung unter der BIAJ-Tabelle. (Anm.: Falsche Jahreszahl "2018" in Fußnote 2 korrigiert - es muss 2021 heißen.)
(1) Die vom Statistischen Bundesamt auch genannte Gesamtzahl Alleinerziehender – insgesamt 2,614 Millionen in 2021 – umfasst auch die etwa 1,128 Millionen Alleinerziehenden, deren jüngstes im Hauptwohnsitzhaushalt lebende Kind 18 Jahre und älter ist. Genannt werden 605.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 18 bis unter 27 Jahre alt ist, und 523.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 27 Jahre und älter ist. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Alleinerziehende in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Alter des jüngsten Kindes)