Jobcenter 2021: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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Hinweis vom 02.01.2021: Zu den nach Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 am 21.12.2020 aktualisierten BIAJ-Materialien (Jobcenter 2021: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten") siehe hier.
(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, wie im laufenden Haushaltsjahr 2020, insgesamt 5,009 Milliarden Euro veranschlagt, anders als in den Vorjahren (1), ausschließlich für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (2020: 5,0052 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2021 sind 5,1039 Milliarden Euro veranschlagt (2020: 5,1254 Milliarden Euro).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (302 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2021 (im Vergleich zu 2020) voraussichtlich sein werden (3) - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 05. Oktober 2020 mit allen 406 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20201005_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20201005_2 (PDF: 8 Seiten - 07.10.2020 14:35 Uhr: mit der korrekten Seite 4)
(1) In den Vorjahren war immer ein Teil dieser Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ für die Finanzierung bzw. Kofinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen veranschlagt.
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2021) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2020: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
COVID-19 - Corona: 3. Oktober 2020 - West - Ost - Berlin - Hamburg - Bremen
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zu COVID-19 am 3. Oktober 2020 - und ein "tabellarischer Blick" über die Grenzen in alle Länder (Regionen) der Welt (BIAJ-Tabelle 1 und BIAJ-Tabelle und Tabelle_2_21112020 (BIAJ-Abb. 1 am 06.12.2020 erneut aktualisiert):
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Corona - SARS-CoV-2 - COVID-19: hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2020 (Stichtag 10.09.): 2,847 Millionen registrierte Arbeitslose - 613.000 (27,4 Prozent) mehr als im September 2019 – 365.000 (29,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 249.000 (24,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +13,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +42,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +20,4 Prozent; Stadt Bremen: +19,9 Prozent; Bremerhaven: +22,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,68 Prozentpunkte, Hamburg +1,91 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,84 Prozentpunkte. (Bund: +1,31 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,933 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,0 Prozent (113.000) mehr als im September 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +8,4 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) auf (vorläufig) etwa 118.000 im September 2020. (September 2019: 64.906) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2020 und September 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. September 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200930 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Auszubildende und neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik 2016 bis 2019 – darunter aus „Asylherkunftsländern“, differenziert nach Ausbildungsbereich, Geschlecht und Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Wie hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) und die Zahl der Auszubildenden von 2016 bis 2019 insgesamt und differenziert nach Ausbildungsbereich, Geschlecht und Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländer“* entwickelt? Vier BIAJ-Tabellen mit einer kurzen Einführung vom 25. September 2020: Download_BIAJ20200925 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten)
* Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien (Abgrenzung gemäß Statistik der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis August 2020 – weiterhin nur geringer Anstieg
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den fünf Monaten nach März 2020 (April bis August 2020) um 489 Millionen Euro auf 20,354 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den fünf Monaten nach März 2020 wurden 8,910 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,782 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,8 Prozent (489 Millionen Euro) mehr als die 8,421 Milliarden Euro in den fünf Monaten nach März 2019 (1,684 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,046 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (September 2019 bis August 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 14,121 Milliarden Euro von Januar bis August 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden vier Monaten des laufenden Haushaltsjahres (September bis Dezember 2020) 3,070 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben würden (insgesamt 12,279 Milliarden Euro) – 72,3 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten fünf Monate. Weiterhin gilt: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln kann ein geforderter und notwendiger (nicht nur) „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht scheitern.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)