BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2020
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(BIAJ) Von Januar bis September 2020 wurden insgesamt 86.158 Asylanträge gestellt, darunter 74.173 Erstanträge. Dies waren 41.759 (32,6 Prozent) Asylanträge bzw. 36.109 (32,7 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis September 2019. 19.757 bzw. 26,6 Prozent der von Januar bis September 2020 gestellten 74.173 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis September 2019: 24.096 bzw. 21,8 Prozent der 110.282 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 54.416 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 36,9 Prozent (31.770) weniger als die 86.186 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis September 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2020 insgesamt 112.821 Asylanträge, 33.819 (23,1 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201014 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2020 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2020 insgesamt 2,347 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die Ausfinanzierung der nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben (einschließlich von 116,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,229 Milliarden Euro (58,7 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,799 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2020 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2019 und 2020 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2020: Download_BIAJ20201012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* Zum Vergleich mit dem ersten Quartal und den ersten Halbjahr 2020 (und 2019) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. April 2020 (Download_BIAJ20200427) und 07.Juli 2020 (Download_BIAJ20200707)
COVID-19: Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich (Corona) – 25.01.2021
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(BIAJ) Ein teilweise bis zum 25. Januar 2021 aktualisierter/ergänzter Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich der Anzahl der dem RKI (Robert Koch Institut) gemeldeten laborbestätigten COVID-19-Fälle - absolut und pro 100.000 EW (Einwohner_innen) mit Blick zurück in 14-Tage-Schritten bis zum 10.10.2020 und einem Blick auf die 14-Tage-Inzidenz vom 21.11. bis 05.12.2020 und 05.12. bis 19.12.2020 - BIAJ-Tabelle aktualisiert bis 19.12.2020: Download_BIAJ20201219 (PDF: 11 Seiten ohne die acht BIAJ-Abbildungen unten)
Acht unkommentierte BIAJ-Abbildungen (unten; Stand: 19.12.2020) ... und ein "tabellarischer Blick" über die Grenzen in alle (214) Länder und Regionen der Welt vom 21.11.2020 hier: Download_BIAJ-Tabelle 1 und Download_BIAJ-Tabelle 2) und ein Blick auf die Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz (COVID-19-Fälle und -Todesfälle) in einigen ausgewählten Staaten seit dem 29.02.2020 - bis 21.11.2020 (siehe BIAJ-Abbildung unter den BIAJ-Abbildungen mit den neu Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland unten)
Zudem zwei Anhänge (ganz unten): Eine Modellrechnung der Bundeskanzlerin ("19.200") ("Modell-Ist-Vergleich" bis 28.11.2020 aktualisiert und ergänzt (Seite 4): Download_Modellrechnung_Ist_COVID-19 - Auszug auch unten) und die Entwicklung der SARS-CoV-2-Testungen, positiven Testungen und gemeldeten COVID-19-Fälle (aktualisiert bis Ende 48. KW).
BaSta-Hinweis: Rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung - "Merkel-Dokument"? - mit Lösung der genannten, absurd berechneten Impfquote "68%" (BaSta20201216)
Weiterlesen: COVID-19: Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich (Corona) – 25.01.2021
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2020
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BIAJ) In den fünf Monaten von Mai bis September 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 3,053 Milliarden Euro auf 18,760 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis September 2020 (9,121 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 3,053 Milliarden Euro (50,3 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis September 2019 (6,069 Milliarden Euro). Nominal mehr als im September 2020 (1,961 Milliarden Euro) wurde von der BA für das Arbeitslosengeld zuletzt im Monat Mai 2006 (2,055 3Milliarden Euro) ausgegeben.
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
Hinweis vom 06.11.2020: Zur Aktualisierung bis Oktober 2020 siehe hier_06112020
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2020 siehe hier1 und zur Entwicklung der Ausgaben für Insolvenzgeld siehe hier2.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Insolvenzgeld: Deutlicher Anstieg der Ausgaben – insbesondere nach Mai 2020
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(BIAJ) Aktualisiert bis November 2020*: Die Jahressumme der Ausgaben der Bundesagentur für Insolvenzgeld ist bis Ende Oktober 2020 auf etwa 1,27 Milliarden Euro (1.271,7 Millionen Euro) in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020 gestiegen. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten)
In 2018 wurden für das aus der Insolvenzgeldumlage finanzierte Insolvenzgeld 588,0 Millionen Euro ausgegeben, in 2019 stiegen die Ausgaben auf 842,0 Millionen Euro und in den 12 Monaten bis Mai 2020 (von Juni 2019 bis Mai 2020) auf 867,9 Millionen Euro. Nach Mai 2020 ist die Jahressumme der Ausgaben um 403,8 Millionen Euro auf die genannten 1.271,7 Millionen Euro gestiegen.
2020 wurden in den ersten elf Monaten 1.152,8 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 763,6 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2020). Im Vorjahr 2019 wurden in den ersten elf Monaten 723,2 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 359,8 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2019). (BIAJ, 07.12.2020)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
* Zur weiteren, unerwarteten Entwicklung bis August 2021 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet" vom 15.09.2021: hier.