Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld: Entwicklung der Ausgaben bis Mai 2020
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(BIAJ) Im Mai 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,802 Milliarden Euro ausgegeben, 116 Millionen Euro (6,9 Prozent) mehr als im Mai 2019.*
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld* betrugen von Juni 2019 bis Mai 2020 insgesamt 20,031 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den beiden letzten Monaten (April und Mai 2020) um 166 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt.* Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,369 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Juni 2019 bis Mai 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 8,751 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden sieben Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,521 Milliarden Euro pro Monat (insgesamt 17,649 Milliarden Euro) ausgegeben werden, durchschnittlich nahezu 40 Prozent (39,9 Prozent) mehr als im Mai 2020. (Hinweis vom 30.07.2020: Zu den Ausgaben bis Juni 2020 siehe hier)
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Mai 2019: etwa 15 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (1999 bis 2019)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 1999 bis 2019 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 18. Juli 2020 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven finden Sie hier: Download_BIAJ20200618 (PDF: eine Text- und neun Tabellenseiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2020 wurden insgesamt 48.318 Asylanträge gestellt, darunter 41.886 Erstanträge. Dies waren 34,8 Prozent (25.789) Asylanträge bzw. 34,2 Prozent (21.817) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Mai 2019.
10.074 bzw. 24,1 Prozent der von Januar bis Mai 2020 gestellten 41.886 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Mai 2019: 13.289 bzw. 20,9 Prozent der 63.703 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2020 insgesamt 64.366 Asylanträge, 25.301 (28,2 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Juni 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20200618 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2020 (Stichtag 14.05.): 2,813 Millionen registrierte Arbeitslose - 577.000 (25,8 Prozent) mehr als im Mai 2019 – 346.000 (27,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 231.000 (23,3 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stieg die registrierte Arbeitslosigkeit der Frauen stärker als die der Männer. (Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +14,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +44,4 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +16,5 Prozent; Stadt Bremen: +16,1 Prozent; Bremerhaven: +18,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,2 Prozentpunkte, Hamburg +1,8 Prozentpunkte, Bremen (Land) + 1,5 Prozentpunkte. (Bund: + 1,2 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
4,027 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,9 Prozent (75.000) mehr als im Mai 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +6,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Nachrichtlich: Vorläufige Veränderung nach dem März 2020 (in zwei Monaten): +215.000 (5,6 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2020 und Mai 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02. Juni 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200603 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2016 - 12/2019
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(BIAJ) Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf: Im Dezember 2019 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.167,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (588,60 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften). Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen verblieb im Dezember 2019 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 818,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (413,00 Euro pro Person). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Aufgrund der Anrechnungsregeln in § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II (vorrangige Anrechnung auf das allein vom Bund zu tragende Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und den Mehrbedarf) ist die absolute und relative Höhe der Abzüge beim Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf wesentlich höher als bei den vorrangig von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft. (vgl. Abschnitt C und D in den BIAJ-Tabellen 2, 5 und 8 und in den BIAJ-Tabellen Tabellen 3, 6 und 9, Abschnitt C und D).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 02. Juni 2020 finden sie hier: Download_BIAJ20200602 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)