(BIAJ) Im vergangenen Haushaltsjahr 2020 gab der Bund insgesamt 20,658 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus (1), 634 Millionen Euro (3,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2019. (2) Im Vergleich mit den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten 26,4 Milliarden Euro (einschließlich Nachtragshaushalt) wurden 5,742 Milliarden Euro weniger ausgegeben („Minderausgaben“). Es wurden in 2020 sogar etwa 242 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) ausgegeben, als die im „Vor-Corona-Haushalt“ 2020 veranschlagten 20,9 Milliarden Euro. Zur Entwicklung der Ausgaben seit 2015 siehe die BIAJ-Abbildung unten. (Korrekturhinweis vom 19.02.2021: Im Bundeshaushalt 2021 sind nicht 23,4 Milliarden Euro sondern 23,7 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt. Die Abbildung wurde durch eine korrigierte und bis Januar 2021 aktualisierte BIAJ-Abbildung ersetzt.)
Ausblick: Im Bundeshaushalt 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld 23,7 Milliarden Euro veranschlagt, 2,7 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Anmerkung: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln scheiterte ein geforderter und notwendiger „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht.
(1) einschließlich von etwa 211 Millionen Euro für den sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II), etwa 116 Millionen Euro mehr als die etwa 95 Millionen Euro in 2019
(2) BMF-Monatsbericht Januar 2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)