Versteckte Kürzungen der aktiven Arbeitsförderung im Rechtskreis SGB II (Hartz IV)
Erweiterung der Eingliederungsbeitragspflicht der Bundesagentur für Arbeit
Haushaltsentwurf ignoriert Grundsatz der Haushaltsklarheit 

Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2009 insgesamt 200 Millionen Euro weniger vorgesehen als im Bundeshaushalt 2008. Zugleich sollen die bisher eigenen Haushaltsansätze für die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“ entfallen. Sie sollen jetzt als Teil der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ finanziert werden ... und zwar nicht mehr allein vom Bund sondern zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit aus Beitragsmitteln und/oder sonstigen Einnahmen im Rechtskreis SGB III.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juli 2008 finden Sie hier: Download