(BIAJ) In den ersten neun Monaten 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,118 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 15,322 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis September 2021: 18,440 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 4,895 Milliarden Euro ausgegeben, davon 3,222 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,673 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“.
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Montssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 17 Monate um 27,012 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)