(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld stieg bis einschließlich August 2024 auf über 21 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von September 2023 bis August 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,025 Milliarden Euro ausgegeben – 3,193 Milliarden (17,9 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (September 2022 bis August 2023: 17,832 Milliarden Euro)
Gemessen an den von September 2023 bis August 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,729 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (September 2022 bis August 2023: 2,554 Millionen) wurden rechnerisch etwa 642 Euro pro Monat (September 2022 bis August 2023: etwa 582 Euro) ausgegeben, gemessen an den 943.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (September 2022 bis August 2023: 843.000) rechnerisch etwa 1.858 Euro pro Monat (September 2022 bis August 2023: etwa 1.762 Euro). (1)

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Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 1,195 Milliarden Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 21,025 Milliarden Euro. (1)

Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro gestiegen war, das nominale Maximum nach 2006, sank in den 18 Monaten bis November 2022 um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022. In den folgenden 21 Monaten, Dezember 2022 bis August 2024 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld um 4,482 Milliarden Euro auf die oben genannten 21,025 Milliarden Euro in den 12 Monaten von September 2023 bis August 2024. (siehe BIAJ-Abbildung oben)

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der in den letzten 12 Monaten jahresdurchschnittlich registrierten Arbeitslosen (etwa 809.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 51.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2023 1.986,38 Euro (netto: 1.169,22 Euro). (2022: 1.914,68 Euro; netto: 1.126,72 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.