(BIAJ) „Etat 2023: Ausgaben für Wohngeld mehr als verdreifacht“– so die Titel der Parlamentsnachricht über den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Bundeshaushalt 2023 am 11. November 2022. (1) Zwei Tage zuvor brachte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) ein. Zur Haushaltsbelastung in 2023 durch das Wohngeld-Plus-Gesetz werden in Abschnitt D der Drucksache 20/4230 Mehrausgaben beim Wohngeld in Höhe 3,7 Milliarden Euro genannt, jeweils 1,85 Milliarden beim Bund und bei den Ländern. Und in der Vorbemerkung zum Einzelplan 2501 des Bundeshaushalts 2023 wird als ein „wesentliches Ziel“ genannt, das mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz und den veranschlagten Mitteln erreicht werden soll: Der „Empfängerkreis wird von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet.

Die am 30. September 2024 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu den Ausgaben für das Wohngeld (einschließlich des Heizkostenzuschusses gemäß Heizkostenzuschussgesetz das am 01. Juni 2022 in Kraft trat) und zum „Empfängerkreis“ zeigen:
Die Ausgaben stiegen in 2023 im Vorjahresvergleich nicht um 200 Prozent (= „verdreifacht“) sondern lediglich um etwa 137 Prozent. In absoluten Zahlen: Die Mehrausgaben für das Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz (WoGG) betrugen in 2023 nicht die erwarteten 3,7 Milliarden Euro (siehe oben) sondern lediglich 2,492 Milliarden Euro, davon 150 Millionen Euro mehr für den Heizkostenzuschuss. Näheres dazu in der BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier: Download_BIAJ20241002)
Der „Empfängerkreis“ stieg in 2023 nicht „von rund 600.000 Haushalten auf rund 2 Millionen Haushalte“ sondern von 651.825 Haushalte (darunter 20.860 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2022 auf 1.173.550 Haushalte (darunter: 24.455 wohngeldrechtliche Teilhaushalte) Ende 2023. (2)

2024 10 02 wohngeld ausgaben 2021 2023 biaj tabelle

(1) hib 653/2022: „Die wesentliche inhaltliche und finanziell gewichtige Änderung im Einzelplan begründet sich durch die geplante Ausweitung des Wohngeldes. Die Ausgaben (des Bundes; BIAJ) für die Sozialleistung sind nunmehr mit 2,9 Milliarden Euro um 2,21 Milliarden Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 895 Millionen Euro).“
(2) Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS-Online, Tabelle 22311-0002: Haushalte mit Wohngeld: Deutschland, Stichtag, Wohngeldart, Art des Zuschusses

Eine bremische Ergänzung vom 11. Oktober 2024: In Vorlage der (damaligen) Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,Stadtentwicklung und Wohnungsbau für die Sitzung des Senats am 11. April 2023 (wenige Tage vor der Bügerschaftswahl vom 14. Mai 2023) zum Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 - Hier: Ko-Finanzierung der Bundesmittel für die Wohngeldreform einschl. der Umsetzungskosten in Bremerhaven im Jahr 2023 (file:///C:/Users/User/Downloads/top%2030_20230411_Wohngeld_Plus_Gesetz_2023_N.pdf) wird für 2023 ein "Finanzbedarf Wohngeld" in Höhe von "rd. 106,28 Mio." Euro genannt ("Bundesanteil 50% rd. 53,14 Mio." Euro). Das Wohngeld-Ist 2023 im Land Bremen betrug 45,2 Mio. Euro - etwa 57,5 Prozent weniger als erwartet.