(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,0 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,5 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 43,6 Milliarden Euro – darunter 21,3 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Oktober 2023 bis September 2024 ergibt sich (noch) ein positiver Finanzierungssaldo von 0,4 Milliarden Euro. Neun Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,0 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) enden wird – wie die vom BMAS in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vom 15. Mai 2024 genannten 0,6 Milliarden Euro (Projektion) – sondern, wenn überhaupt, mit einer „schwarzen Null“ oder eher noch mit einem leicht negativen Finanzierungssaldo („rote Null“) – auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Oktober 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241007 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)

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