(BIAJ) Laut Ausländerzentralregister (AZR) sollen in der Bundesrepublik Deutschland am 31. Dezember 2023 etwa 13,9 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ausländische/nichtdeutsche Bevölkerung) (1) gelebt haben – eine Zahl, die u.a. auch in „Tatsachen über Deutschland“ (Auswärtiges Amt) genannt wird. (2)
Die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 nannte eine deutlich kleinere Zahl: etwa 12,9 Millionen. Und laut den inzwischen vorliegenden endgültigen Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2022 lebten in der Bundesrepublik Deutschland etwa 12,1 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind nahezu 1,8 Millionen (12,9 Prozent) weniger als die etwa 13,9 Millionen laut Ausländerzentralregister. In den Ländern reicht die relative Abweichung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 von -1,5 Prozent in Bremen (Land) bis –23,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. (siehe Spalte 7 in BIAJ-Tabelle in PDF und unten)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Januar 2025 mit Erläuterungen zu den Abweichungen der Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) von der amtlichen Bevölkerungs-fortschreibung (BFS) und ein Blick zurück in den Abschnitt "Remigration und Pendelmigration" im Sechsten Familienbericht (2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20290129 (PDF: zwei Seiten - bei BIAJ.de immer kostenfreier Download)
(1) "Personen gelten als Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Artikel 116 Grundgesetz). Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (deutsche Doppelstaatler), zählen hingegen nicht zur Gruppe der ausländischen Personen. Ausländische Stationierungsstreitkräfte sowie Diplomatinnen und Diplomaten und deren Familienangehörigen unterliegen nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden nicht im AZR erfasst.“
(2) https://www.tatsachen-ueber-deutschland.de/de/migration-und-integration: „Nach dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst ist es insbesondere Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, im Ausland über die Bundesrepublik Deutschland zu informieren (§ 1 Abs. 2). Diese Informationsaufgabe wird auch als „Förderung des Deutschlandbildes im Ausland“ (DiA) bezeichnet. Eine von vielen Maßnahmen hierzu ist der Betrieb der Website Tatsachen-ueber-deutschland.de.“ (Stand: 29.01.2025)