(BIAJ) Im Weser-Kurier-Artikel „Ein Viertel der Bremer Senioren ist arm“ (04.02.2025, Seite 7) hieß es: „Diese und weitere Faktoren ließen die Armutsquote bei den Über-65-Jährigen im Land Bremen von 22,7 Prozent im Jahr 2021 auf 24,3 Prozent im Jahr 2023 steigen. Bezugsgröße ist die für Bremen in 2023 berechnete Armutsgefährdungsschwelle von 1070 Euro monatlich für eine Alleinstehende.“ (Hervorhebung durch BIAJ)
Quelle für diesen Fehler sind die Antworten des Senats auf Frage 11 und 13 in der Mitteilung des Senats zur „Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven“ (Bremische Bürgerschaft - Landtag, Drucksache 21/988)

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Auf Frage 11 antwortet der Senat: „Die Armutsgefährdungsschwelle 2023 liegt für das Land Bremen für eine alleinstehende Person bei 1.070 Euro.“ (siehe dazu in der BIAJ-Tabelle unten die Spalte 7) In der Antwort auf Frage 13 nennt der der Senat in der Tabelle „Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe 65 Jahre und älter, Land Bremen, gemessen am Bundesmedian“ die im Weser-Kurier genannten 24,3 Prozent. (siehe dazu in der BIAJ-Tabelle oben die Spalte 3)

Im oben zitierten Artikel werden diese beiden Antworten verbunden. Und das ist offensichtlich falsch. Das zeigt ein Blick in die BIAJ-Tabelle oben. „Bezugsgröße“ für die im Weser-Kurier genannte „Armutsquote“ von 24,3 Prozent (Spalte 3) sind 1.247 Euro (Armutsgefährdungsschwelle gemessen am Bundesmedian: Spalte 2) Bei der im Weser-Kurier genannten Bezugsgröße von 1.070 Euro (Armutsgefährdungsschwelle gemessen am Landesmedian: Spalte 7) beträgt die Armutsgefährdungsquote 15,9 Prozent. (Spalte 8) Die Weser-Kurier-Redaktion hat auf zeitnahe Hinweise (bisher) nicht reagiert. Bremen, 15. Februar 2025