(BIAJ) „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ Die Übersetzung dieses Satzes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD - unter der Überschrift „Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (anders als im SGB II und SGB III: Arbeitsuchende mit „ss“!) - lautet: Die nominalen Regelbedarfe (Regelsätze) in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6 würden nach 2025 auch 2026 nicht steigen. In der Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) bliebe es bis zum Dezember 2026 bei den seit dem Januar 2024 geltenden 563 Euro pro Monat. Das heißt wegen weiter steigender Preise: Die Fortsetzung einer erheblichen realen Kürzung des bewilligten angeblichen „menschenwürdigen Existenzminimums“ (1) in 2024.

Nach dem „Rechtsstand vor der Corona-Pandemie“ wäre der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 in den Jahren seit 2021 von 449 Euro in 2022 auf lediglich 512 Euro in 2024 und 535 Euro in 2025 gestiegen. (siehe die „Basisfortschreibung“ in den Spalten 6, 11 und 16 der BIAJ-Tabelle:unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250513) Bei einem Anstieg wie in der „Basisfortschreibung“ in 2025 – 4,6 Prozent: zusammengesetzt aus 70 Prozent der „Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex“ in Höhe von 3,2 Prozent und 30 Prozent der „Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigte Arbeitnehmer“ in Höhe von 7,88 Prozent (0,7 x 3,2 + 0,3 x 7,88 = 4,6) - würden diese 535 Euro in 2025 auf 560 Euro in 2026 steigen. (Spalte 21) Die „Basisfortschreibung“ des Regelsatzes in der Regelbedarfsstufe 1 bliebe auch 2026 unter den seit Januar 2024 geltenden 563 Euro – vermutlich deutlich, da die für die „Basisfortschreibung“ maßgeblichen Veränderungsraten in 2025 kleiner sein werden. Anmerkung: Auch bei unverändertem „Anpassungsmechanismus“ würde der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 bei Zugrundelegung der Veränderungsraten des Vorjahres im Januar 2026 um lediglich einen Euro auf 564 Euro steigen (Spalte 24). n Bremen, 13.05.2025

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(1) Bundesverfassungsgesicht, Urteil vom 9. Februar 2010 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html)