(BIAJ) Von Januar bis April 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 9,979 Milliarden Euro ausgegeben (1), 247 Millionen Euro (2,4 Prozent) weniger als die 10,226 Milliarden Euro von Januar bis April 2025. (2)

In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,802 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 395 Millionen Euro (1,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 752 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als die 28,802 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,239 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 458,11 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2024 bis April 2025 wurden für die durchschnittlich 5,459 Millionen RLB durchschnittlich 445,67 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis April 2026 („Grundsicherung“) siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260522 (eine Seite). (4)

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(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis April 2026 etwa 92 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis April 2025 – 1,967 Milliarden Euro von Januar bis April 2025 und 2,059 Milliarden Euro von Januar bis April 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende (und Alleinstehende mit minderjährigen Partnern) betrug im April 2026, im 28. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten auch in den kommenden acht Monaten unverändert bleiben. Siehe dazu u.a. die BIAJ-MaterialienMindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.