(BIAJ) Den Jobcentern werden für das Haushaltsjahr 2014 Ausgabereste (aus den Vorjahren) in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung" und "Verwaltungskosten" zugewiesen. In der BIAJ-Kurzmitteilung ist dargestellt, wie die zweigeteilten 325 Millionen Euro auf die einzelnen Jobcenter (und die Länder) verteilt werden sollen. Zudem wird nachrichtlich aufgezeigt, wie sich die Zweiteilung (zusätzliche Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in Höhe von 159,575 Millionen Euro und für "Verwaltungskosten" in Höhe von 165,425 Millionen Euro) auf die Zuteilung auswirkt.

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. April 2014 finden Sie hier: Download


Hinweis I: Die Verteilung des Solls (ohne Ausgabereste) auf die einzelnen Jobcenter finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Januar 2014 (hier)


Hinweis II: Zur Auswirkung der Zuweisung zusätzlicher Bundesmittel auf die nach Umschichtungen verbleibenden "Eingliederungsmittel" siehe beispielhaft die möglichen Auswirkungen bei den 12 Berliner Jobcentern (hier2) und den beiden Jobcentern im Land Bremen (hier3)