(BIAJ) Lediglich 118.000 der im Berichtsjahr 2013 insgesamt über 920.000 "Integrationen" erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (SGB II: Arbeitslosengeld II) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren "Integrationen" Langzeitarbeitsloser im Sinne der amtlichen Statistik (§ 18 Absatz 1 SGB III). "Nur" dieser Teil der "Integrationen" der Jobcenter soll ab 2015 in den ersten sechs Monaten nach der "Integration" durch die diskriminierende Ausschlussregelung in § 22 Absatz 4 Mindestlohngesetz vom Mindestlohn ausgeschlossen werden - wenn man einer BMAS-Zusicherung Glauben schenkt.

Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) erstmals ermittelte "Integrationsquote" der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Langzeitarbeitslose im Rechtskreis SGB II) betrug 12,8 Prozent.

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Mai 2014 mit entsprechenden Länderdaten finden Sie hier: Download (PDF)