(BIAJ) Im vergangenen Jahr (2015) wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 544 Asylerstanträge pro 100.0000 Einwohnerinnen und Einwohner in der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen. In Mecklenburg-Vorpommern waren dies 1.179 Asylerstanträge pro 100.000 Einwohner (w/m) in Nordrhein-Westfalen lediglich 378. In Ostdeutschland waren dies 800 pro 100.000 Einwohner (w/m) in Westdeutschland 481.

Den gesamten Ländervergleich des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) mit weiteren Informationen (Bevölkerung, Asylanträge, Entscheidungen, Köngsteiner Schlüssel u.s.w.) finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Januar 2016: Download (PDF: zwei Text-Seiten und eine Tabellenseite; siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "EASY-Schwund ..." vom 15. Januar 2016: hier)


Ergänzung vom 14. Januar 2016: Die BAMF-Erläuterung zur Abweichung der Verteilung der Asylerstenträge von der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel im Jahr 2014 (!).

In der BAMF-Erläuterung der "Bundeslandabweichungen vom Königsteiner Schlüssel" im Jahr 2014 heißt es:
"Die quotengerechte Verteilung der Asylerstantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel (gem. § 45 AsylVfG) erfolgt nur für die Asylantragsteller, die gem. § 47 i. V. m. § 46 AsylVfG verpdichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ausländer, die einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen oder sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Gewahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pdegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung be]nden, müssen ihren Asylantrag beim Bundesamt stellen und werden nicht nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt (§ 14 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 AsylVfG). Die Verteilung dieser Antragsteller erfolgt zufallsorientiert entsprechend der jeweiligen zuständigen Ausländerbehörde und deren Bundeslandzuordnung.
Die jeweiligen Bundeslandabweichungen vom Königsteiner Schlüssel sind somit darin begründet, dass nicht alle Asylerstantragsteller nach diesem Schlüssel verteilt werden." (BAMF, Das Bundesamt in Zahlen 2014, Asyl, Migration und Integration, Seite 16 (hier); Hervorhebung durch BIAJ; Anmerkung das AsylVfG heißt inzwischen AsylG)

Diese BAMF-Erklärung für das Jahr 2014 dürfte die zum Teil sehr großen Abweichungen der Verteilung der Asylerstanträge in 2015 (vgl. Spalte 15 und 16 in der BIAJ-Tabelle vom 11. Januar 2016) nur zu einem kleinen Teil erklären. Nähere Informationen dazu wurden vom BAMF bisher nicht veröffentlicht.