(BIAJ) 140.915? Die Zahl 1.091.894 gehört seit dem 6. Januar 2016 in den Medien zu einer überaus häufig genannten Zahl – gerundet „1,1 Millionen“ oder „1,1 Mio.“. Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland. (siehe den Auszug aus dem Ergebnis einer Suche: hier) Das Bundesinnenministerium nannte diese Zahl am 6. Januar 2016: „Von Januar bis Dezember 2015 wurden im EASY-System 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.“
Aber 140.915? Am 6. Januar 2016 wurden vom BMI und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele weitere Zahlen genannt. Eine dieser Zahlen lautet 140.915 (BAMF bzw. BMI*: 137.136 plus 1.707 plus 2.072). Die wesentlich kleinere Zahl 140.915 findet in den Medien bisher jedoch kaum Beachtung. (Suche 140.915 im World Wide Web!) Dies irritiert, denn es geht bei dieser Zahl doch um „positive Entscheidungen“ des BAMF, um Entscheidungen auf die Asylsuchende lange und sehr oft vergeblich warten. Es geht um das „amtliche Willkommen“ (die amtliche Seite der „Willkommenskultur“). Das für das „amtliche Willkommen“ zuständige BAMF hieß im vergangenen Jahr 140.915 Asylsuchende „amtlich willkommen“. Diese Zahl hat eine größere Beachtung verdient.
Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilungen:
EASY-Schwund - "660.000 nicht bearbeitete Asylanträge" (Presseberichte vom 8. Januar 2016)
BIAJ20160108 (15. Januar 2016)
Asylerstanträge 2015: Mecklenburg-Vorpommern 1.179, NRW nur 378 pro 100.000 Einwohner (Ländervergleich)
BIAJ20160111 (11. Januar 2016 ergänzt am 14. Januar 2016)
* „Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.“ (BMI-Pressemitteilung vom 6. Januar 2016)