(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 nur noch insgesamt 91.392 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 368.177 (80,1 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 16 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 nur noch 35,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,6 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 wie folgt dar: In lediglich 45.961 Fällen (17,8 Prozent von 258.146 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling. Weniger Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling erfolgten in 12 Monaten zuletzt von März 2014 bis Februar 2015 (43.975).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Oktober 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20181011 (PDF: fünf Seiten)
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.