(BIAJ) Im Dezember 2017 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 2.027.907 unverheiratete Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in Familien, die auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) angewiesen waren, darunter 928.609 in "Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender" und 1.094.248 in "Partner-Bedarfsgemeinschaften". Der Anteil der Kinder und Jugendlichen inBedarfsgemeinschaften Alleinerziehender“ an den Kindern und Jugendlichen in „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“ insgesamt nimmt mit dem Alter der Kinder zu. Von den 388.628 Kindern im Alter von unter drei Jahre in „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften lebten 39,1 Prozent (151.800) in „Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender“. Von den 370.082 Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahre 44,9 Prozent (166.008). Von den 999.877 Kindern im Alter von sechs bis unter 15 Jahre 47,4 Prozent (473.640) und von den 269.320 Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 18 Jahre 50,9 Prozent (137.161).
Gemessen an der altersgleichen Bevölkerung (13.538.146 Ende Dezember 2017) betrug der Anteil der 2.027.907 unverheirateten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2017 15,0 Prozent (150 von 1.000), im Ländervergleich zwischen 7,1 Prozent (71 von 1.000) in Bayern und 32,3 Prozent (323 von 1.000) im Land Bremen. In der Altersgruppe unter drei Jahre 16,5 Prozent (8,1 in BY bis 35,1 in HB). In der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre 16,6 Prozent (8,3 in BY bis 35,0 in HB). In der Altersgruppe sechs bis unter 15 Jahre 15,2 Prozent (7,2 in BY bis 32,5 in HB). In der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre 11,4 Prozent (5,0 in BY bis 27,8 in HB).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Oktober 2017 mit nach Alter und BG-Typ differenzierten Tabellen (Bund, West- und Ostdeutschland, Länder und Bremen, Stadt und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20181015 (PDF: eine Text- und 21 Tabellenseiten)