(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2022 insgesamt 67,5 Millionen Euro (85,9 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 78,6 Millionen Euro ausgegeben, 2,9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2022 insgesamt 16,6 Millionen Euro (83,0 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 20,0 Millionen Euro ausgegeben, 0,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (1)
Bei Berücksichtigung der im Vorjahresvergleich gesunkenen Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2022 insgesamt 2,7 Millionen Euro mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 0,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021.

Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 18. Januar 2023: Download_BIAJ20230118 (PDF: vier Seiten)

(1) Die genannten zugeteilten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ konnten auch für Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) ausgegeben werden. Abrechnungsergebnisse zum Bundesanteil an den Verwaltungskosten lagen den BIAJ bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (Hartz IV): hier1
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema "SGB II (Hartz IV)": hier2