(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2023 (und Dezember 2022) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20240429_1 und Download_BIAJ20240429_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)

2024 04 29 auszug aus biaj tabelle 1 vom 29 04 2024

 

2024 04 29 auszug aus biaj tabelle 2 vom 29 04 2024

Anmerkung: Die vorläufigen SGB-II-Quoten 2023 in Tabelle 2 (Spalten 11 bis 16) sind höher als die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit berechneten vorläufigen „SGB II-Hilfequote(n) der leistungsberechtigten Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften“ im Dezember 2023, da in die Berechnung des BIAJ auch die unverheirateten Kinder ohne Leistungsanspruch (amtlich: KOL) und die vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Kinder (amtlich: AUS) im Alter von unter 18 Jahren einbezogen wurden. Im Dezember 2023 waren von den genannten insgesamt 1.913.722 unverheirateten Kindern im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften 94.158 ohne Leistungsanspruch (KOL) und 17.845 vom Leistungsanspruch ausgeschlossen (AUS). (Dezember 2022: 98.521 KOL und 18.219 von 1.946.095) Nicht mit einbezogen sind hier die verheirateten unter 18-Jährigen: rechnerisch 9.548 im Dezember 2023 und 9.680 im Dezember 2022.