(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" der Bundesmittel für die "Gesamtverwaltungskosten" und die "Eingliederungsleistungen" (zusammen: "Gesamtbudget") der einzelnen Jobcenter in 2025 (BMAS - 19.08.2024) - mit einem Vergleich zu den Ausgaben in 2023 (Ist) und den Zuteilungsbeträgen im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Soll). Siehe die weiteren Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten 9 der drei Teile der BIAJ-Tabelle "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)": Download_BIAJ20240825_01 ("Gesamtbudget") , Download_BIAJ20240825_02 (VWK) und Download_BIAJ20240825_03 (EGL) (jeweils neun Seiten).
Warnung: Ein Blick ausschließlich auf die Mittel für "Eingliederungsleistungen" (BIAJ-Tabelle Teil 3) kann irritieren und nicht "orientieren", da der Bund die "Haushaltswahrheit" bei der Veranschlagung der Mittel für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (BIAJ-Tabelle Teil 2) ignoriert - für vom BIAJ erwartete Ausgaben in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil - KFA) sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (16.08.2024) lediglich 5,25 Milliarden Euro (Soll) veranschlagt. Kurz: Es sind erhebliche Umschichtungen vom Budget für "Eingliederungsleistungen" zu den Mitteln für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" zu erwarten. Bremen, 25.08.2024