(BIAJ) Nach elf Monaten des Haushaltsjahres 2025, darunter neun Monate mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis November 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf den Seiten 10 bis 14. Download_BIAJ20251210 (PDF, 14 Seiten – mit Anhang auf Seite 10 bis 14 zum Jobcenter Bremen - Auszüge unten)
Auzüge zum Jobcenter Bremen Stadt (siehe PDF, Seiten 10 bis 14)


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