(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis August 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260910 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

2026 09 10 tabelle 3 auszug aus biaj materialien

Kurze Anmerkung zum Jobcenter Bremen: Dem Jobcenter Bremen wurden 70,4 Millionen Euro für die Finanzierung von "Eingliederungsleistungen" im Haushaltsjahr 2026 zugeteilt. 15,5 Millionen Euro davon sind nach gegenwärtigem Stand für Umschichtungen in das Budget für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters vorgesehen (zugeteilt wurden für den Bundesanteil 71,7 Millionen Euro.). Das heißt, es blieben danach noch 54,9 Millionen Euro für "Eingliederungsleistungen" 2026. Gemessen daran wurden in den ersten acht Monaten 28,7 Millionen Euro (52,3 Prozent) ausgegeben, rechnerisch etwa 3,59 Millionen Euro pro Monat. Für die verbliebenden vier Monate des Haushaltsjahres 2026 verbleiben danach - nach Inanspruchnahme der oben genannten Umschichtung in Höhe von 15,5 Millionen Euro - noch 26,2 Millionen Euro, rechnerisch 6,55 Millionen Euro pro Monat. Ein erheblicher Teil der zugeteilten, und nach Umschichtung verbleibenden Bundesmittel für Eingliederungsleistungen wird auch 2026 nicht für die Förderung von Leistungsberechtigten ausgegeben - in der städtischen Deputation für Arbeit (08.09.2029) soll auf Nachfrage zum "Sachstandsbericht über die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus dem Eingliederungstitel von Januar bis Juli 2026" ein Betrag in Höhe von acht bis neun Millionen Euro genannt worden sein. n

BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2