Am 23. Juni 2013 wurde erstmals über eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) an die Bundesagentur für Arbeit vom 7. November 2012 berichtet. (Der Spiegel) Gegenstand der Prüfung waren ausschließlich die (damals noch 176) Arbeitsagenturen, bei denen im Prüfungsjahr 2011 insgesamt 891.875 der insgesamt 2.975.823 Arbeitslosen registriert waren. Die (damals noch 442) Jobcenter waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Die für das Jahr 2011 in der Eingliederungsbilanz von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit genannte Zahl der Abgänge von bei den Arbeitsagenturen (!) registrierten Arbeitslosen in ungeförderte Beschäftigung betrug 1.494.393, darunter 234.941 durch "Vermittlung". 5.881 (2,5%) dieser Abgänge durch Vermittlung waren Abgänge von Langzeitarbeitslosen. (Fußnote im Download)

Anders als die Daten der Eingliederungsbilanz gemäß § 11 SGB III, werden die Daten zu den "Zielvorgaben", zur "Steuerung der Zielerreichung" und zur vergleichenden "Zielerreichung" (die der BRH prüfte) nicht statistisch aufbereitet und veröffentlicht.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 2. Juli 2013 finden Sie hier: Download