Wie entwickelte sich der Bestand der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Personen in diesen Bedarfsgemeinschaften im Bund und in den Ländern in den Jahren 2006 bis 2012 und wie deren Zahlungsansprüche? Wie veränderte sich der Anteil der einzelnen Länder? (z.B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen)

Die Summe der Netto-Zahlungsansprüche („Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ einschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung) der durchschnittlich 3,325 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 6,143 Millionen Personen, darunter 4,443 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, betrug 2012 insgesamt 27,7 Milliarden Euro, weniger als in allen vorangegangenen sieben „Hartz IV-Jahren“.

Die Netto-Zahlungsansprüche ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung betrugen 2012 durchschnittlich 193,78 Euro, die Zahlungsansprüche für Unterkunft und Heizung durchschnittlich 182,47 Euro pro Person und Monat.

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Hinweis: Entsprechende BIAJ-Materialien für den Zeitraum 2007 bis 2013 (25. Juni 2014) finden Sie hier.