(BIAJ) Im Januar 2017 stieg die Zahl der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) erstmals seit September 2010 wieder auf über zwei Millionen. Etwa fünf Prozent dieser Kinder hatten in der amtlichen Statistik den Status "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL). (Dezember 2010: 14,0 Prozent)
In insgesamt 34 BIAJ-Abbildungen ist die Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl (Bestand) der „Kinder ohne Leistungsanspruch“ (KOL), und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) seit Dezember 2006 dargestellt: Bund, Länder, 15 Großstädte (incl. Region Hannover) und Bremerhaven. Die Darstellung reicht bis zum Februar 2017, dem bisher aktuellsten Berichtsmonat mit revidierten Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die BIAJ-Materialien vom 19. Juni 2017 finden sie hier: Download_BIAJ20170619_Teil_1* und Download_BIAJ20170619_Teil_2 (PDF: insgesamt 20 Seiten -aus technischen Gründen in zwei Teilen)
Anlass für die Darstellung der Entwicklung dieser drei ausgewählten Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ist die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretende Neuregelung des Unterhaltsvorschusses. Bundesregierung (BMFSFJ): „Schätzungen, wie viele der Kinder durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses nicht mehr auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, liegen nicht vor.“ Es kann davon ausgegangen werden, dass lediglich ein sehr kleiner Teil der Alleinerziehenden mit ihrem Kind bzw. mit ihren Kindern in Folge der grundsätzlich zu begrüßenden Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ihre Abhängigkeit* von Hartz IV beenden können. Eine Erklärung lieferte schon die schwarz-gelbe Bundesregierung in einer Stellungnahme zu einer Prüfung des Bundesrechnungshofs (2012): „Der Unterhaltsvorschuss habe nicht zum Ziel, die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder Armut zu vermeiden.(* Der Schreibfehler "Anhängigkeit" statt richtig "Abhängigkeit" wurde am 23.07.2018 korrigiert.)

Ergänzung vom 22. Juni 2017: "Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender, darunter "Kinder ohne Leistungsanspruch" - Bund, Länder, und bremische Städte von Dezember 2006/Januar 2007 bis Februar 2017 (Abbildungen)" - Download_BIAJ20170622_Teil_1 und Download_BIAJ20170622_Teil_2