(BIAJ) Im Dezember 2016 lebten in den 594.694 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) insgesamt 952.674 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, 47,8 Prozent der insgesamt 1.993.704 unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (Dezember 2013: 51,4 Prozent; Februar 2017: 47,0 Prozent) Von den insgesamt 6.241.904 Personen in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2016 lebten 25,5 Prozent (1.593.309) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. (Dezember 2014: 26,6 Prozent; Februar 2017: 25,2 Prozent) Wie hat sich die Zahl (Bestand) der Kinder im Alter von unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) und darunter die Zahl (Bestand) der "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL) im Bund, in den Ländern und in den bremischen Städten von Dezember 2006/Januar 2007 bis Februar 2017 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt dar? Eine Ergänzung vom 22. Juni 2017 zu den BIAJ-Materialien "Hartz IV vor der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses" vom 19. Juni 2017: Download_BIAJ20170622_Teil_1 (Textseite und Bund und Länder bis BW) und Download_BIAJ20170622_Teil_2 (Länder BY bis TH und bremische Städte)