Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im März 2017
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(BIAJ) Land Bremen im März 2017: Erstmals im 16-Länder-Vergleich der Arbeitslosenquoten im Monat März (1991 bis 2017) auf Rang 16. (siehe Abbildung unten)
Ein ergänzender Blick* auf die 52.868 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremen (2.057 mehr als im März 2016) und die 14.495 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremerhaven (607 weniger als im März 2016). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden im März 2017 auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum März 2016 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Siehe hier: Download_BIAJ20170331HB (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich: Download_BIAJ20170331.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2017
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(BIAJ) 4,805 Millionen Arbeitsuchende im März 2017: davon 2,662 Millionen als Arbeitslose registrierte Arbeitsuchende (183.000 weniger als im März 2016) und 2,143 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende (150.000 mehr als im März 2016). 4,400 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II) im März 2017, 72.000 mehr als ein Jahr zuvor. (Zum ELB-Ländervergleich siehe im Download Seite 8)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich im März 2017 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 31. März 2017: Download_BIAJ20170331 (PDF: zwei Text- und sechs Tabellenseiten; die Veränderungen im Vorjahresvergleich sind in den beiden Rechtskreisen verzerrt. Der Grund: Die „Umbuchung“ von sog. Aufstockern (Alg mit ergänzendem Alg II) vom Rechtskreis SGB II in den Rechtskreis SGB III seit Januar 2017 wg. § 5 Absatz 4 SGB II) (Bremische Ergänzung: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Bremen Stadt und Land und Bremerhaven im März 2017: Download_BIAJ20170331HB)
Deutlich weniger als 400 Millionen Euro! Ausgaben der BA für Sprachkurse nach § 421 SGB III
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(BIAJ) Eine Randbemerkung: In den Medienberichten vom 28. März 2017 über die "Abschließende Mitteilung (des Bundesrechnungshofs) an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung von Sprachkursen nach § 421 SGB III (Einstiegskurse)" (hier) werden weit überhöhte Daten zu den beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die "Förderung der Teilnahme an Sprachkursen" (gemäß § 421 SGB III) genannt. Die bisherigen Gesamtausgaben für die Förderung nach § 421 SGB III betrugen bis Ende Februar 2017 insgesamt 311,7 Millionen Euro. Die Entwicklung in den vergangenen sechs Monaten zeigt: Ein weiterer nennenswerter Anstieg aufgrund später Endabrechnungen ist nicht zu erwarten.(Anmerkung vom 13. Juni 2017: siehe dazu die aktualisierte zweite Abbildung unten!) Die in den Medien genannten Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro treffen nicht zu. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Warum der Bundesrechungshof (BRH) in seiner Rüge (auf die hier ansonsten nicht eingegangen werden soll) diese Ausgabenentwicklung nicht nennt und den Eindruck höherer Ausgaben erweckt, bleibt offen.
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2008 bis 2015
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(BIAJ) 5,1 Prozent: Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sank von 6,5 Prozent Ende 2008 um 1,4 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent Ende 2015. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden (Beschäftigungsstatistik) sank von Ende 2008 bis Ende 2015 um 230.000 (12,8 Prozent) auf 1,574 Millionen ("darunter" 1,337 Millionen Auszubildende gemäß Berufsbildungsstatistik). Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten stieg im entsprechenden Zeitraum um 3,245 Millionen (11,6 Prozent) auf 31,145 Millionen.
In den Ländern reicht die Ausbildungsquote am betrieblichen Ausbildungsort (Arbeitsort) Ende 2015 von 6,0 Prozent in Schleswig-Holstein bis 3,4 Prozent in Berlin. Ende 2008 reichte die (neu berechnete) Ausbildungsquote in den Ländern von 8,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 5,1 Prozent in Hamburg.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. März 2017 mit den Bundes- und Länderdaten zu den Ausbildungsquoten (am Arbeitsort), den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Ende 2008 bis Ende 2015), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20170328 (PDF: 6 Seiten - eine Text- und 5 Tabellen-Seiten) Hinweis vom 12. September 2017: Eine bis Ende 2016 aktualisierte Fassung dieser BIAJ-Materialien finden Sie hier: Download_BIAJ20170912.
Bundeshaushalt 2007 bis 2017: Soll-Ist-Vergleich "SGB II-Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen" (Hartz IV)
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(BIAJ) Eine aktualisierte Übersicht des BIAJ über die im Bundeshaushalt seit 2007 veranschlagten Ausgabemittel (Soll bis 2017) und Ausgaben (Ist bis 2016) für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II alias Hartz IV) und "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" - mit einem Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB): Download_BIAJ20170322 (PDF: eine Seite) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung (Ausgabemittel, Ausgaben usw.) Hartz IV hier.