Aktive Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld, Beitragseinnahmen (SGB III) – 2002 bis Juni 2015
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(BIAJ) In den vergangenen 12 Monaten, von Juli 2014 bis Juni 2015, wurden von der Bundesagentur für Arbeit 8,1 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung" (SGB III) ausgegeben. Dies waren 14,0 Milliarden Euro weniger als 2002, dem Jahr in dem die „Hartz-Kommission" einberufen wurde und ihren Bericht der Bundesregierung übergab.
Für Arbeitslosengeld (SGB III) wurden von Juli 2014 bis Juni 2015 insgesamt 15,1 Milliarden Euro ausgegeben, 11,9 Milliarden Euro weniger als 2002. Die Beitragseinnahmen betrugen im entsprechenden Zeitraum insgesamt 29,3 Milliarden Euro, 18,1 Milliarden Euro weniger als 2002.
In den BIAJ-Materialien ist dargestellt wie sich die Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2002 entwickelt haben, und wie, im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen, die Ausgaben für die „aktive Arbeitsförderung" (SGB III) und das Arbeitslosengeld (SGB III).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Juli 2015 (eine Aktualisierung der BIAJ-Materialien vom 31. März 2014) finden Sie hier: Download (6 PDF-Seiten mit fünf Abbildungen)
Warum nur 1,9 Milliarden Euro? Erklärungsbedürftige DPA-Meldung zum BA-Überschuss 2015
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(BIAJ) Von diversen Medien wurde am 6./7. Juli 2015 die DPA-Meldung „Bundesagentur-Chef rechnet mit 1,9 Milliarden Euro Überschuss" (oder ähnlich) verbreitet. Aber warum denn „nur" 1,9 Milliarden Euro? Ist im zweiten Halbjahr 2015 ein Einbruch bei den Einnahmen zu erwarten – z.B. bei den Beitragseinnahmen oder den SGB II-Verwaltungskostenerstattungen - oder ein besonderer Anstieg der Ausgaben – z.B. für die Förderung von den Arbeitslosen, die bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und nicht (mehr) bei den Jobcentern gemeldet sind? In den DPA-Meldungen findet man dazu nichts.
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben (Überschuss) seit 2013 deutet jedenfalls eher darauf hin, dass der Überschuss nach 0,06 Milliarden Euro in 2013 und 1,58 Milliarden Euro in 2014 auf über drei Milliarden Euro in 2015 steigen wird.
Die gesamte (einseitige) BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. Juli 2015 finden Sie hier: Download (PDF, eine Seite)
Siehe dazu auch die ergänzenden BIAJ-Informationen ("Medien am 29.12.2015: 'Bundesagentur überrascht mit Überschuss von über drei Milliarden Euro"): BIAJ16072015
Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2016: 1,1 Milliarden Euro weniger für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV)
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016, der am 1. Juli 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sind 31,857 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) veranschlagt, 1,101 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2015 - 900 Millionen Euro weniger für "Arbeitslosengeld II" und 200 Millionen Euro weniger für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung".
In der BIAJ-Kurzmitteilung ist dargestellt, wie sich die veranschlagten 31,857 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Titelgruppe 01 in Kapitel 1101) auf die einzelnen Leistungen ("Arbeitslosengeld II", "Verwaltungskosten", "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" u.s.w.) verteilen und wie sich dies im Vergleich zum Bundeshaushalt 2015 und zu den Ausgaben in 2014 darstellt.
Unter anderm der Vergleich der veranschlagten Mittel für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2016 (4,041 Milliarden Euro) mit den Ausgaben in Höhe von 4,696 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2014 zeigt:
Im Haushaltsjahr 2016 werden die Umschichtungen von den Eingliederungsbudgets in die Verwaltungskostrenbudgets der Jobcenter weiter steigen! Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sieht anders aus!
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. Juli 2015 zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 finden Sie hier: Download (2 PDF-Seiten)
Verwaltungskosten der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen): Vergleich des ersten Quartals 2015 mit dem ersten Quartal 2014 in den SGB II-Finanzberichten
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2015 wurden von den 303 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") 747,0 Millionen Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Verwaltungskosten" ausgegeben, 59,3 Millionen Euro mehr als im ersten Quartal 2014. (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil an den "Verwaltungskosten" in Höhe von 15,2 Prozent und ohne die "Verwaltungskosten" der 105 Jobcenter der "zugelassenen kommunalen Träger)
Von 73 der 303 Jobcenter gE wurden in ersten Quartal 2015 laut SGB II-Finanzbericht der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 122,5 Millionen Euro aus den Eingliederungsbudgets in die Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet. Informationen über die in den Eingliederungsbudgets gesperrten Eingliederungsmittel, insbesondere in den Eingliederungsbudgets der 230 Jobcenter gE ohne Umschichtungen im ersten Quartal 2015, enthält der SGB II-Finanzbericht für das erste Quartal 2015 (anders als der SGB II-Finanzbericht für das erste Quartal 2014) nicht.
Die Informationen über die Umschichtungen im SGB II-Finanzbericht weichen deutlich von einer Antwort der Bundesregierung (BMAS: 18. März 2015) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. ("Für das Haushaltsjahr 2015 sind bisher keine Umschichtungen beantragt.")
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. Juli 2015 finden Sie hier: Download (2 PDF-Seiten)
Stadt Bremen: Ausbildungsstellenmarkt im Juni 2015 und „die Ausbildungsgarantie"
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(BIAJ 01.07.2015) Am 30. Juni 2015 berichtete die Statistik der Bundesagentur für Arbeit auch die aktuellen Daten zum Ausbildungsstellenmarkt im Berichtsjahr 2014/15 in der Stadt Bremen. Ein Zwischenstand. Für die Bewerberinnen und Bewerber sollte 2015/16 dann in der Regel das erste Ausbildungsjahr sein. Ein „ganz besonderes Jahr". Denn für das Ausbildungsjahr 2015/16 wurde von den beiden Regierungsparteien vor den Bürgerschaftswahlen am 10. Mai 2015 und jetzt auch nach den Bürgerschaftswahlen sehr viel versprochen: „Wir wollen, dass in Bremen und Bremerhaven alle Jugendlichen eine Berufsausbildung machen können. Zum Ausbildungsjahr 2015/2016 führen wir daher die Ausbildungsgarantie ein." (1)
Ein erster Blick in die Zwischenbilanz im Berichtsmonat Juni 2015 zeigt, insbesondere mit Blick auf die versprochene „Ausbildungsgarantie" im Ausbildungsjahr 2015/16, Bemerkenswertes:
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