Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2007-2021 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) BIAJ-Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2007 bis 2021. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2021 standen den 31,120 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,119 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2021: 0,5180 (5.180 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2007 wurden für 2021 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,369 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,963 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2007 für 2021 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6054 (6.054 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. April 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220411 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2021 hatten durchschnittlich lediglich 28,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – nach 27,7 Prozent in 2019 und 33,0 Prozent im ersten „Coronajahr“ 2020. Von den registrierten weiblichen Arbeitslosen hatten 2021 28,0 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 27,1 Prozent in 2019 und 31,8 Prozent in 2020. Von den registrierten männlichen Arbeitslosen hatten 2021 29,3 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 28,2 Prozent in 2019 und 34,0 Prozent in 2020.
Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) an den registrierten Arbeitslosen in 2021 von 43,9 Prozent in Bayern (weiblich: 43,0 Prozent; männlich: 44,6 Prozent) bis 17,0 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,1 Prozent; männlich: 17,8 Prozent).
Zur Entwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 08. April 2020: Download_BIAJ20220408 (PDF: 8 Seiten, darunter drei Tabellenseiten – Auszüge siehe unten)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis März 2022
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(BIAJ) Von April 2021 bis März 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 14,345 Milliarden Euro ausgegeben, davon 8,703 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 5,641 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 11 Monate um 17,563 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In der vom Verwaltungsrat am 12.11.2021 festgestellten BA-Haushalt (vor Verlängerung der „Sonderregelungen für die Kurzarbeit“; siehe Anmerkung unten) waren für diese Leistungen insgesamt „lediglich“ 1,710 Milliarden Euro veranschlagt.
Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021) „Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. (BA-Presseinfo Nr. 14 vom 29. März 2022)
(1) Hier und im Folgenden können wg. der Rundung auf eine Million Euro kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis März 2022
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(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
In den folgenden 11 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 24,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. Die Ausgaben sanken um 22,6 Milliarden Euro auf 50,0 Milliarden Euro, darunter 14,3 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 17,6 Milliarden Euro weniger als 11 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 2,2 Milliarden Euro auf 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,2 Milliarden Euro.
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220406)
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier
Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Bund, Länder, Großstädte, Ruhrgebiet - 2011 bis 2021
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(BIAJ) Im Dezember 2021 lebten insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 12,8 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies waren 121.983 (6,5 Prozent) weniger als im Dezember 2011 bzw. 90.722 (4,9 Prozent) weniger als im Dezember 2020. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2020 - Dezember 2021) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -8,4 Prozent in Thüringen (TH) bis ‑2,7 Prozent in Bremen (HB). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2021 von 6,0 Prozent in Bayern (BY) bis 30,4 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)
Ein Blick auf die 15 Großstädte (GS) mit mehr als 400.000 EW (hier immer incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In diesen 15 Großstädten lebten im Dezember 2021 nahezu 29,5 Prozent (520.220) der insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - zehn Jahre zuvor, im Dezember 2011, etwa 27,5 Prozent (519.547 der insgesamt 1,886 Millionen). Nur im übrigen Bundesgebiet ohne die 15 Großstädte (DEoGS) lebten im Dezember 2021 weniger Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften als zehn Jahr zuvor. (GS: +673; DEoGS: -122.656) Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung in diesen 15 Großstädten betrug 20,8 Prozent – im übrigen Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,1 Prozent. In den 15 Großstädten reichte die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 10,3 Prozent in München (M) bis 31,0 Prozent in Essen (E). (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)
Ein ergänzender Blick auf das Ruhrgebiet (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 bis 3 auf Seite 7 bis 9): Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. In den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets reichte diese SGB-II-Quote u18 im Dezember 2021 von 14,4 Prozent im Landkreis Wesel bis 41,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (NRW 12/2021: 17,6 Prozent; NRW ohne Ruhrgebiet: 14,6 Prozent)
Die insgesamt neun unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 02. April 2022 (davon drei zum Ruhrgebiet) finden Sie hier: Download_BIAJ20220402 (PDF, neun Seiten; Ruhrgebiet: Seite 7 bis 9)