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EUROSTAT: Frankreich-Deutschland-Vergleich der "Armutsgefährdungsquoten älterer Personen"

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Erstellt: 11. Dezember 2019

(BIAJ) Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten in der Altersgruppe 65 Jahre und älter in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland von 2007 bis 2018 (EUROSTAT) - eine unkommentierte BIAJ-Abbildung vom 11. Dezember 2019 aus aktuellem Anlass:
Hinweis vom 18.04.2023: aktualisiert bis 2021 hier

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Betreuungsquoten differenziert nach Altersjahr der Kinder (unter 7) in Bremen, Hamburg, Berlin, West- und Ostdeutschland am 01. März 2019 (vier Abbildungen)

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Erstellt: 06. Dezember 2019

(BIAJ) Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege: Betreuungsquoten differenziert nach Alter der Kinder (unter ein Jahr, ein bis unter zwei Jahre ... bis sechs bis unter sieben Jahre) in Bremen (Land), Hamburg, Berlin, Westdeutschland und Ostdeutschland am 01. März 2019 in vier vergleichenden BIAJ-Abbildungen. Abbildung 1: Bremen-Land und Hamburg, Abbildung 2: Bremen-Land und Berlin, Abbildung 2: Bremen-Land und Westdeutschland, Abbildung 4: Ostdeutschand und Westdeutschland). (siehe unten)

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Betreuungsquoten: Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege am 01. März 2019 (und 2018) - Ländervergleich

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Erstellt: 03. Dezember 2019

(BIAJ) Ein unkommentierter tabellarischer Ländervergleich der amtlichen Betreuungsquoten für Kinder im Alter von unter drei Jahren und drei bis unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (mit den beiden bremischen Städten Bremen und Bremerhaven) am 01. März 2019 (BIAJ-Tabelle 1 und Tab. 1a mit Daten zur Betreuungszeit - "mit einer durchgehenden Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden pro Betreuungstag") und 01. März 2018 (BIAJ-Tabelle 2 und Tab. 2a) - siehe unten:

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2019 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 29. November 2019

(BIAJ) November 2019: 4,189 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,180 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 800.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,380 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -7,9 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +7,5 Prozent im Saarland. (Bund: -0,3 Prozent; Land Bremen: +5,4 Prozent; Stadt Bremen: +5,9 Prozent; Bremerhaven: +3,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*

3,770 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -11,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -1,8 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,7 Prozent; Stadt Bremen: -1,4 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2019 und November 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. November 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20191129 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier (das endgültige Ergebnis der Prüfung wurde bisher nicht veröffentlicht! Nachtrag vom 03.12.2019: Der BRH teilte am 03.12.2019 auf Anfrage des BIAJ mit, "Die Abschließende Prüfungsmitteilung wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.")


Hartz IV 2020: Ein Euro weniger - Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro

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Erstellt: 27. November 2019

(BIAJ) Ein Euro weniger! Der Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende Erwachsene) steigt ab dem 01.01.2020 nicht um neun Euro, von 424 Euro auf 433 Euro, sondern gemäß Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 (RBSFV 2020) nur um acht Euro auf 432 Euro. Im 12. Existenzminimumbericht wurde von der Bundesregierung noch ein Anstieg des jährlichen Regelsatzes für Alleinstehende von 5.088 Euro in 2019 auf 5.196 Euro in 2020 genannt - als Teilbetrag "der steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminima". Anmerkung der Bundesregierung: "Die vorgenannten Existenzminima stellen statistisch belegte Mindestbeträge dar." (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/5400, Seite 9) 5.088 Euro dividiert durch 12 (Monate) ergeben den seit dem 1. Januar 2019 geltenden monatlichen Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) von 424 Euro. 5.196 Euro dividiert durch 12 (Monate) ergeben einen monatlichen Regelsatz von 433 Euro. Erhöht wird der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) zum 1. Januar 2020 aber nicht auf 433 Euro sondern nur auf 432 Euro. (BIAJ, 27. November 2019 - Nachtrag vom 05.12.2019 mit Antworten des BMF)
Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien vom 04. November 2018 ("Existenzminimum" Alleinstehender in den "Existenzminimumberichten" der Bundesregierung und "Armutsgefährdungsschwellen" 2005 bis 2017: BIAJ20181104) und vom 20. August 2019 (Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018: BIAJ20190820)

Nachtrag vom 05. Dezember 2019: Beantwortung der "Ein-Euro-Fragen" (Monat) bzw. "12-Euro-Fragen" (Jahr) durch das Bundesministerium für Finanzen (Bürgerreferat) (siehe unten).

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