Hartz-IV-Soll-Ist-Vergleich 2018: 1,105 Milliarden Euro weniger für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit", 1,030 Milliarden Euro mehr für ...
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(BIAJ) 3,380 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt (Soll) waren für diesen Zweck 4,485 Milliarden Euro (ohne die Ausgabereste, die zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro hätten in Anspruch genommen werden können). Die Minderausgaben (Ist kleiner Soll): 1,105 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung der genannten Ausgabereste). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 2 bis 4 in aktualisierter BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20190315)
5,585 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgegeben, ohne die etwa 970 Millionen Euro für den "kommunalen Finanzierungsanteil" an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter" (siehe hier). Im Bundeshaushalt 2018 waren für diesen Zweck 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Die Mehrausgaben (Ist größer Soll): 1,030 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung des "kommunalen Finanzierungsanteils"). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 5 bis 7 oben genannter BIAJ-Tabelle)
Unterhaltsvorschuss: Bremen und Hamburg im Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2013 bis 2018
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(BIAJ) Ein unkommentierter tabellarischer Bremen-Hamburg-Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes gemäß § 8 Unterhaltsvorschussgesetz* in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten, insbesondere der Fußnote zu den "programm- und kassentechnischen Schwierigkeiten" in der Freien und Hansestadt Hamburg von Februar 2016 bis einschließlich Juli 2017: Download_BIAJ20190314 (PDF: zwei Seiten; Anhang mit ergänzenden Daten aus Hamburg auf Seite 2 ergänzt am 18. Juni 2019).
* bis 30. Juni 2017 "ein Drittel" und ab 01. Juli 2017 "40 Prozent" der Ausgaben und Einnahmen der Länder (bzw. deren Kommunen) insgesamt
Ergänzender Hinweis vom 27. März 2019. Hier finden Sie die BIAJ-Tabelle "Unterhaltsvorschuss in Bremen und Bremerhaven - 2011 bis 2018" mit allen Unterhaltsvorschuss-Haushaltsstellen in den Haushalten der beiden bremischen Stadtgemeinden und im Haushalt des Landes Bremen: Download_BIAJ20190327 (PDF: zwei Seiten) Zu entsprechenden Daten für die Freie und Hansestadt Hamburg in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 siehe den am 18. Juni 2019 angefügten Anhang im Download_BIAJ20190314.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier.
Jobcenter: Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2019
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(BIAJ) Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,858 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 5,332 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2019 zugeteilt (zugewiesen). Zur Verteilung dieser Bundesmittel auf die einzelnen 406 Jobcenter (302 Jobcenter gE - "gemeinsame Einrichtungen" - und 104 Jobcenter zkT - "zugelassene kommunale Träger") siehe die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019 hier: Download_BIAJ20190307 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)
Hartz IV: Kinder in den Hamburger Stadtteilen (eine BIAJ-Tabelle)
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(BIAJ) Freie und Hansestadt Hamburg: In welchen Bezirken und Stadtteilen lebten die 53.648 "Kinder im Alter von unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften" (Ende 2017*)? Und wie stellt sich dies im (wegen fehlender entsprechender Daten) eingeschränkten Vergleich zu den vier Vorjahren (Ende 2013 bis Ende 2016) dar? Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 06. März 2019: Download_BIAJ20190306 (PDF: drei Seiten).
* die Daten für Ende 2018 liegen noch nicht vor
Ausbildungsvermittlung: Wer ist zuständig – Arbeitsagentur oder Jobcenter? Ein Blick auf die 406 Jobcenter
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(BIAJ) Welche der insgesamt 406 Jobcenter haben die Ausbildungsvermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen, die bzw. deren Eltern auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) angewiesen sind, auf eine Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) übertragen bzw. nicht übertragen?
Die BIAJ-Materialien vom 05. März 2019 mit allen 406 Jobcentern und einem kurzen Blick in die "Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung" und die "Rechtsfolgenbelehrung SGB II für ELB" (RFB - Sanktionsandrohung) bei Übertragung der Ausbildungsvermittlung auf eine Arbeitsagentur finden Sie hier: Download_BIAJ20190305 (PDF: eine Text- und vier Tabellenseiten)