(BIAJ) Welche der insgesamt 406 Jobcenter haben die Ausbildungsvermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen, die bzw. deren Eltern auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) angewiesen sind, auf eine Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) übertragen bzw. nicht übertragen?

Die BIAJ-Materialien vom 05. März 2019 mit allen 406 Jobcentern und einem kurzen Blick in die "Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung" und die "Rechtsfolgenbelehrung SGB II für ELB" (RFB - Sanktionsandrohung) bei Übertragung der Ausbildungsvermittlung auf eine Arbeitsagentur finden Sie hier: Download_BIAJ20190305 (PDF: eine Text- und vier Tabellenseiten)