(BIAJ) Je jünger die Menschen im Alter von 65 Jahren und älter (bzw. Regelaltersgrenze und älter), je höher ist der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) angewiesen sind und denen diese Leistung auf Antrag bewilligt wurde. Siehe dazu die einseitigen BIAJ-Materialien "Grundsicherung im Alter in den Städten Bremen und Hamburg: Ein Altersquerschnitt am 31.12.2017" mit zwei Abbildungen (Bremen Stadt und Hamburg): Download_BIAJ20190225 (PDF: eine Seite; zweite Seite mit Abbildung 3 - Bundesrepublik Deutschland insgesamt - und Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen der Quoten (Anteile an der altersgleichen Bevölkerung am 25. Februar 2015 um 20:50 Uhr ergänzt).