Jobcenter 2016: Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten"
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(BIAJ) Wie viel der im Bundeshaushalt 2016 (!) veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Haushaltsstelle 1101 685 11) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Haushaltsstelle 1101 636 13) sollen wie auf die einzelnen Jobcenter (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 105 "zugelassene kommunale Träger") verteilt werden?
In der BIAJ-Tabelle vom 29. Dezember 2015 (17 Seiten: Download) finden Sie die rechnerische Verteilung der Bundesmittel (und Ausgabereste) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Mittel für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der 408 Jobcenter. Grundlage: Die am 24. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 (EinglMV 2016). Zu den Berechnungsgrundlagen siehe Seite 1 unten und Seite 2 oben. Die endgültige Mittelverteilung bzw. Mittelzuteilung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Weitere Anmerkungen: siehe Seite 17 in der BIAJ-Tabelle.
Informationen zur geplanten Verwendung der in der BIAJ-Tabelle genannten Bundesmittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 können bei den jeweiligen Jobcentern und/oder deren Träger (bei den Jobcentern gE: Agentur für Arbeit und Kommune; bei den Jobcentern zkT: Kommune) erfragt werden. Stichworte: Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Stellenplan, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm.
Ergänzender Hinweis vom 5. Juni 2016 : Zur Verteilung der "zweiten Tranche" für "flüchtlingsindizierte Mehrbedarfe" (BMAS) siehe BIAJ20160605.
Keine BA-Weihnachtsüberraschung: 3,5 Milliarden Euro - operativer Finanzierungssaldo 2015
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(BIAJ) 3,5 Milliarden Euro: „operativer Finanzierungssaldo“ Arbeitslosenversicherung (SGB III). Dies ist, anders als am 24. Dezember 2015 (!) in diversen Medien berichtet, keine Weihnachtsüberraschung. Es ist im Wesentlichen ein Ergebnis der weiter gestiegenen Beitragseinnahmen, der betriebswirtschaftlichen „Produkteinsatzlogik“ und der relativ geringen Zahl registrierter Arbeitsloser im Rechtskreis SGB III. (1) Eine Überraschung ist der Überschuss von vermutlich über 3,5 Milliarden Euro im Haushalt 2015 der Bundesagentur für Arbeit nur für diejenigen, die im Verlauf des Jahres immer nur einseitig über die „Prognosen“ oder „Erwartungen“ des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit berichtet haben und lesen "mussten". (Aktualisierung: Am 5. Januar 2016 wurden der "operative Finanzierungssaldo" 2015 von der Pressestelle der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit mit 3,7 Milliarden Euro beziffert.)
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): Bundesrechnungshof und Süddeutsche Zeitung
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(BIAJ) Am 21. Dezember 2015 (Online) berichtete die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift "Schludriger Umgang mit Steuergeld - Kritik an Jobcentern“ über einen unveröffentlichten Abschlussbericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zur "Förderung von Arbeitsverhältnissen" (FAV: § 16e SGB II) für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Abschlussbericht des BRH liegt dem BIAJ bisher (Redaktionsschluss) nicht vor. Unbekannt ist dem BIAJ auch, warum und von wem der 35-seitige BRH-Abschlussbericht der Süddeutschen Zeitung „exklusiv“ vorgelegt wurde. Die folgenden Informationen zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) könnten aber zunächst auch ohne die Veröffentlichung des BRH-Abschlussberichtes von Interesse sein: BIAJ20151223 (3 PDF-Seiten, Stand: 23. Dezember 2015)
Nachtrag vom 3. März 2016: Nach einem langen Prüfverfahren (Antrag des BIAJ vom 7. Januar 2016) teilte der Bundesrechnungshof dem BIAJ heute mit: "... mit Bezug auf Ihre Anfrage darf ich Sie auf die - nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens und abschließender Prüfung durch den Bundesrechnungshof – nunmehr erfolgte Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes hinweisen. Die von Ihnen erbetene „Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II vom 13. November 2015“ ist hier abrufbar: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/pruefungsmitteilungen/2015/2015-pm-foerderung-von-arbeitsverhaeltnissen-nach-16e-sgb-ii"
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2015: darunter überwiegend öffentlich finanziert (Tabelle)
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(BIAJ) Wie verteilen sich die insgesamt 522.165 in 2015 (1. Oktober 2014 bis 30. September 2015) neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, darunter 503.187 betriebliche Ausbildungsverträge ohne die 18.978 überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge, auf Ost- und Westdeutschland und die 16 Länder? Und wie stellt sich dies im Vergleich zum Vorjahr 2014 (30. September) dar? Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle mit Daten der Erhebung des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung, Stand: 15. Dezember 2015): BIAJ20151217 (eine PDF-Seite)
Ländervergleich 1990-2014: Zahl der Geburten in den Stadtstaaten steigt auf höchsten Stand
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(BIAJ) Im Jahr 2014, 50 Jahre nach den 1.357.304 im heutigen Bundesgebiet (BRD und DDR zusammen) lebend geborenen Kindern, wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 714.927 Kinder lebend geboren. Dies waren 32.858 mehr als im Vorjahr 2013, aber 642.377 weniger (!) als 1964, dem geburtenstärksten Jahr nach 1945. Und dies waren 190.748 weniger als 1990.
In den Flächenländern (13 Länder zusammen) wurden 2014 insgesamt 192.182 weniger Kinder lebend geboren als 1990. Anders in den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg und Bremen zusammen): Hier wurden 2014 erstmals wieder mehr Kinder lebend geboren als 1990. Der Anteil der Stadtstaaten an den in der Bundesrepublik Deutschland lebend geborenen Kindern erreichte 2014 mit 8,76 Prozent den bisher höchsten Stand.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. Dezember 2015 zum Ländervergleich der Geburten in den 25 Jahren von 1990 bis 2014, mit drei Abbildungen und drei Tabellen, finden Sie hier: Download