Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2019 bis 2022
- Details
(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2022 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,24 Prozent in Duisburg (DU), 4,95 Prozent in Dortmund (DO) und 4,60 Prozent in Essen (E) bis 3,01 Prozent in Berlin 2,96 Prozent in München und 2,91 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,52 Prozent – die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis2022 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2022 mit einer Ausbildungsquote von 4,53 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2019 bis Ende 2022 und (nachrichtlich) von Juni 2019 bis Juni 2022* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 09. September 2023 dargestellt: Download_BIAJ20230909_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle "Berechnungsgrundlagen") oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Hinweis vom 17.10.2024: Aktualisierung bis Dezember 2023 hier: BIAJ20241016
Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2019 bis 2022
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2014-12/2022
- Details
(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2014 bis Dezember 2022 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. Dezember 2022 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 09. September 2023: Download_BIAJ20230909. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.
Hinweis vom 15.10.2024: aktualisiert bis 03/2024: BIAJ20241015
Sozialhilfeausgaben 2019 - 2022 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)
- Details
(BIAJ) Die Nettoausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe, stiegen in 2022 um 2,1 Prozent (790,5 Millionen Euro) auf insgesamt 38,139 Milliarden Euro – darunter 8,800 Milliarden Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (8,3 Prozent mehr als 2021) und 23,214 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe (5,4 Prozent mehr als 2021). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle, Seite 3 im PDF-Download hier bzw. unten) Der relativ geringe nominale Anstieg der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe in 2022 resultiert aus den um 1,230 Milliarden Euro (26,0 Prozent) gesunkenen Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“. „Grund dafür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden.“ (Destatis, Pressemitteilung Nr. 321 vom 15. August 2023).
In den Ländern reichte die Veränderung der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe (hier immer die Ausgaben einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe) in 2022 im Vorjahresvergleich von +5,4 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,4 Prozent im Saarland (SL). (siehe BIAJ-Abbildung 1, Seite 1)

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2023 (mit bremischen Städten)
- Details
(BIAJ) August 2023 (Stichtag 14.08.) 4,467 Millionen Arbeitsuchende – 181.000 (4,2 Prozent) mehr als im August 2022. Darunter: 2,696 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 910.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,786 Millionen bei den Jobcentern. 148.000 (5,8 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im August 2022 – 83.000 (10,0 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 66.000 (3,8 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 105.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 44.000 (3,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im August 2022. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +9,4 Prozent in Sachsen (SN). (Land Bremen: +3,0 Prozent; Stadt Bremen: +2,2 Prozent; Bremerhaven: +6,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,957 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,9 Prozent (110.000) mehr als im August 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +6,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2023 und August 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. August 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230831 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Frage zur berichteten Zielzahl „Kindergrundsicherung“: Erkennen Sie den Unterschied?
- Details
(BIAJ) Erkennen Sie den Unterschied?
A Bundesregierung: „Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder …“
B Bundesfamilienministerin: „Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien …“
siehe dazu hier: BIAJ_20230830 (PDF: eine Seite; ein Rechtschreibfehler - fehlendes r in "bedroht" wurde am 02.09.2023 korrigiert)