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Bundesregierung belehrt AfD über den Begriff „Sozialer Arbeitsmarkt“ (Drucksache 19/14003)

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Erstellt: 21. November 2019

(BIAJ) In der „Vorbemerkung der Bundesregierung“ zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Sozialer Arbeitsmarkt – eine Bilanz der ersten sechs Monate“ wird die AfD jetzt wie folgt belehrt: „Entgegen des Titels der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung nicht nur die Fragen zum Sozialen Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), sondern zu den beiden neuen Instrumenten des Teilhabechancengesetzes (§§ 16e und 16i SGB II).“ (Drucksache 19/14003 vom 14.10.2019 – veröffentlicht am 21.11.2019: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914003.pdf) Bemerkenswert! Siehe dazu die vielen, § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") und § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen") umfassenden Informationen zum Suchwort „Sozialer Arbeitsmarkt“. (21. November 2019)


Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss: Ländervergleich 2016 in ausgewählten Altersgruppen

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Erstellt: 20. November 2019

(BIAJ) Ein (verspätet veröffentlichter) Ländervergleich der Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss (ohne beruflichen Bildungsabschluss) in ausgewählten Altersgruppen in 2016: In der Bundesrepublik Deutschland war 16,9 Prozent der Bevölkerung im Alter von 30 bis 39 Jahre ohne beruflichen Abschluss. In der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre galt dies für 15,6 Prozent und in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre für 14,9 Prozent. In den Ländern reichten die entsprechenden Quoten in der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre von 8,8 Prozent in Sachsen bis 26,7 Prozent in Bremen (Land). In der Altersgruppe 40 bis 49 Jahre reichten die entsprechenden Quoten von 4,7 Prozent in Thüringen bis 23,1 Prozent in Bremen (Land). Und in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre reichten die entsprechenden Quoten von 3,2 Prozent in Sachsen bis 20,2 Prozent in Hamburg. Der Vergleich der drei Altersgruppen in 2016 (Auswertung der Ergebnisse des Mikrozensus) zeigt u.a. eine weitere deutliche negative Annäherung der in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre deutlich niedrigeren Anteile der Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss in den ostdeutschen Ländern an die höheren Quoten in Westdeutschland. Die gesamte erst am 20. November 2019 veröffentlichte BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie hier: Download_BIAJ20191120* (PDF: drei Seiten - Abbildungen und Tabelle ohne den kurzen Textteil im PDF-Download unten)*
* rundungsbedingte Fehler (tlw. auf Basis auf 1.000 gerundeter/tlw. auf Basis nicht gerundeter Bevölkerungsbestände berechnet) und entsprechend fehlerhafte Lesehilfen in den Abbildungen am 24.11.2019 korrigiert
Hinweis. Zum entsprechenden Ländervergleich 2018 vom 27. November 2019 siehe hier: BIAJ20191127

Weiterlesen: Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss: Ländervergleich 2016 in ausgewählten Altersgruppen

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Oktober 2019 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 19. November 2019

(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2019 wurden insgesamt 141.889 Asylanträge gestellt, darunter 122.225 Erstanträge. 26.756 bzw. 21,9 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (November 2018 bis Oktober 2019: 145.501) lag 82,0 Prozent (664.686) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2019 insgesamt 159.087 Asylanträge, darunter 136.537 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von November 2018 bis Oktober 2019, wurden vom BAMF 189.074 Asylanträge entschieden, darunter 162.462 Erstanträge.

59.844 (37,6 Prozent) der 159.087 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 38.148 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Von den 136.537 Entscheidungen über Asylerstanträge, waren 42,2 Prozent "positive Entscheidungen" (57.587 von 136.537).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. November 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20191119 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Jobcenter zkT: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten" - Zuteilungen und Ausgaben 2018

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Erstellt: 18. November 2019

(BIAJ) Von den 104 Jobcentern zkT („zugelassene kommunale Träger“) mit durchschnittlich über 1,013 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 2018 (ELB, Bestand) wurden im Haushaltsjahr 2018 nach vorläufigen Abrechnungsdaten (Stand: September 2019) insgesamt etwa 743,4 Millionen Euro für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (hier immer ohne Ausfinanzierung der Leistungen nach § 16e SGB II i.d.F. bis 31.03.2012 und ohne Bundesprogramme) und etwa 1,355 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben. (Spalten 1, 3 und 9 in BIAJ-Tabelle, Seite 3) Für die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ wurden von den 104 Jobcentern zkT 22,2 Prozent (etwa 212,1 Millionen Euro) weniger und für die „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) 11,9 Prozent (143,6 Millionen Euro) mehr ausgegeben als zugeteilt. (Spalten 2, 4, 5, 8, 10 und 11, Seite 3) Vom zugeteilten „Gesamtbudget“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) in Höhe von etwa 2,167 Milliarden Euro wurden von den Jobcentern zkT im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 3,2 Prozent (etwa 68,5 Millionen Euro) nicht ausgegeben. (Spalten 14, 16 und 17; zu den stark differierenden Mehr- und Minderausgaben der einzelnen Jobcenter zkT siehe die Spalten 5, 11 und 17 auf Seite 1 bis 3)

Weiterlesen: Jobcenter zkT: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten" - Zuteilungen und...

Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst - Bund und Länder 2010 bis 2018

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Erstellt: 17. November 2019

(BIAJ) 2018 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 521.901 Ausbildungsverträge (duale Berufsausbildung) neu abgeschlossen - 11.904 mehr als zwei Jahre zuvor (2016; Minimum im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2018: 509.997) bzw. 43.923 weniger als 2011 (Maximum im Beobachtungszeitraum: 565.824). 151.665 Ausbildungsverträge wurden 2018 vorzeitig gelöst, 1.905 mehr als in 2011, dem Jahr mit den vor 2018 meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum.

Die Lösungsquote stieg in 2018 auf 26,5 Prozent, das Maximum im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2018. (Industrie und Handel - IH: 23,1 Prozent; Handwerk - HW: 35,1 Prozent) In den Ländern reichen die Lösungsquoten (Schichtenmodell) von 22,8 Prozent in Baden-Württemberg bis 34,7 Prozent in Sachsen-Anhalt. (IH: von 19,4 Prozent in Baden-Württemberg bis 32,7 Prozent in Sachsen-Anhalt; HW: von 30,3 Prozent in Baden-Württemberg bis 44,2 Prozent in Berlin).
Die BIAJ-Materialien vom 18. November 2019 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2010 bis 2018 (mit allen 17 BIAJ-Datenblättern; differenziert nach Geschlecht) und kurzem Textteil finden Sie hier: Download_BIAJ20191118 (PDF: 3 Text- und 17 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und jedes Land eine Tabellenseite) Die 17 BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil), Bundesrepublik Deutschland und Länder in alphabetischer Reihenfolge sind unten angefügt.

Weiterlesen: Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst - Bund und Länder 2010 bis 2018

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