Eingliederungsmittel, FbW/Reha-Aufwendungsersatz und Mittel für Bundesanteil an den Verwaltungskosten 2025
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(BIAJ) Am 01. Januar 2025 tritt die „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025“ vom 17. Dezember 2024, kurz: die „Eingliederungsmittel-Verordnung 2025“ (EinglMV 2025), in Kraft. Das im Entwurf vorliegende “Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ tritt am 01. Januar 2025 nicht in Kraft.
Zur Verteilung der Bundesmittel für „Eingliederungsleistungen“, für die „Ausfinanzierung“ von nicht mehr steuer- sondern beitragsfinanzierten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf die einzelnen 404 Jobcenter, die 300 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit) und 104 Jobcenter zkT („zugelassenen kommunale Träger“), wenn auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025(Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 vom 16.08.2024), bei den maßgeblichen Haushaltsstellen unverändert, in Kraft getreten wäre, siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20241230 (PDF, 23 Seiten)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis November 2024
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(BIAJ) Von Januar bis November 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 27,128 Milliarden Euro ausgegeben (1), 3,168 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 23,960 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis November 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 22.000 (0,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,488 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,976 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,368 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 25,608 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Dezember 2022 bis November 2023). Etwa 24,3 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag (Regierungsentwurf Nachtragshaushalt) in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag.
Die Ausgaben in 2024 werden voraussichtlich über 400 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 438,55 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Dezember 2022 bis November 2023 wurden für die durchschnittlich 5,480 Millionen RLB durchschnittlich 389,38 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241220 (eine Seite). Hinweis vom 30.01.2025: Fortschreibung bis Ende 2024 hier: BIAJ20250130
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach strukturellen Merkmalen in der Bundesrepublik und Bremen 2019 bis 2024
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(BIAJ) Eine unkommentierte Tabelle zu den 2019 bis 2024 in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen nach strukturellen Merkmalen - insgesamt und in den (einschließlich Seeschiffahrt) sieben Ausbildungsbereichen: Download_BIAJ20241216 (PDF, eine Seite).
Anmerkung: Ausgerechnet im Berichtsjahr 2024*** (01.10.2023 bis 30.09.2024) sollen im Land Bremen lediglich neun (!) neue "überwiegend öffentlich finanzierte" Ausbildungsverträge im Ausbildungsbereich Industrie und Handel abgeschlossen worden sein, nach 114 im Vorjahr. An das BIBB wurde dazu heute (16.12.2024) Frage gemailt. Sobald die Antwort zur "9" im Land Bremen vorliegt, wird die Tabelle ergänzt und/oder korrigiert. (zur Antwort vom 17.12.2024 siehe unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2024
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(BIAJ) Von Januar bis November 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 281.262 Asylanträge (256.876 Asylerstanträge und 24.386 Asylfolgeanträge) entschieden 39.077 (16,1 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 4.664 (11,7 Prozent) auf lediglich 35.108 (12,5 Prozent) der insgesamt 281.262 Entscheidungen! (Januar bis November 2023: 16,4 Prozent der 242.185 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4)
Einfügung aus aktuellem Anlass (Spalte 5: „BAMF: Auf dem Weg zu 0 Prozent“):
Von Januar bis November 2024 wurden insgesamt 236.399 Asylanträge gestellt, darunter 216.861 Asylerstanträge – 87.720 (28,8 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis November 2023. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Dezember 2024 mit zwei bzw. drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit November 2022: Download_BIAJ20241210 (PDF: sechs Seiten; am 12.12.2024 wurden die Seiten 7 und 8 mit zwei Tabellen "Schutzsuchende nach Schutzstatus/Schutzstatuskategorie - Staatsangehörigkeit: Syrien - 31.12.2019 und 31.12.2023" (DE und HB Land) - angefügt)
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Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2013 bis 2023
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(BIAJ) 2023 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 479.790 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG – „Duales Berufsausbildungssystem“) neu abgeschlossen (Bestand am 31.12.2023), 9.924 (2,1 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022. Frauen: 172.995 neue Ausbildungsverträge, 1.743 (1,0 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022. Männer: 306.795 neue Ausbildungsverträge, 8.181 (2,7 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge stieg in 2023 auf 157.974, die höchste Zahl vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum (2013-2023). 2023 wurden 2.649 (1,7 Prozent) mehr Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst als im Vorjahr 2022 und 3.825 (2,5 Prozent) mehr als 2019, dem Jahr mit der bis dahin höchsten Zahl (154.149) vorzeitiger Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum (2013-2023). (Seite 4, 21 und 22, Spalte 6) 35,3 Prozent (55.716) der vorzeitigen Vertragslösungen in 2023 erfolgten in der Probezeit, 2.499 (4,7 Prozent) mehr vorzeitige Vertragslösungen in der Probezeit als im Vorjahr 2022.
Die Lösungsquote (insgesamt) stieg 2023 auf 29,7 Prozent und lag damit erheblich über der höchsten Lösungsquote, die bis dahin im Beobachtungszeitraum (2013-2023) ermittelt wurde (2019: 26,9 Prozent). Auch im Ausbildungsbereich Industrie und Handel lag die Lösungsquote 2023 mit 26,8 Prozent über der zuvor im Beobachtungszeitraum ermittelten höchsten Lösungsquote (2022: 26,2 Prozent). Und auch im Ausbildungsbereich Handwerk lag die Lösungsquote in 2023 mit 36,5 Prozent über der bisher höchsten Lösungsquote im Beobachtungszeitraum (2019: 35,2 Prozent). (Seite 4, Spalte 16) Die Lösungsquote bei den weiblichen Auszubildenden (2023: 30,1 Prozent) lag, abgesehen von 2019, im gesamten Beobachtungszeitraum 2013-2023 über der Lösungsquote bei den männlichen Auszubildenden (2023: 29,5 Prozent). (Seite 4, Spalten 12 und 14)
In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2023 von 26,3 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 36,6 Prozent in Berlin (Seite 7). 2023 stieg die Lösungsquote im Vorjahresvergleich in neun der 16 Länder – am stärksten in Bremen (um 2,5 Prozentpunkte von 31,1 Prozent in 2022 auf 33,6 Prozent in 2023). n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Dezember 2023 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2013 bis 2023 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20241208 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland, jedes Land und die Veränderungen 2022-2023 je eine Tabellenseite)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil) sind unten angefügt.