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„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Juni 2019

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Erstellt: 10. Juli 2019

(BIAJ) Im Juni 2019, fünfzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 18.050 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 5.406 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 2.256 (14,3 Prozent) mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, 3.264 mehr in Westdeutschland und 1.008 weniger in Ostdeutschland. (zum Ländervergleich siehe BIAJ-Tabelle vom 10. Juli 2019: hier) (bis August 2019 aktualisierte BIAJ-Tabelle: hier2)

Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 58,066 Millionen Euro aus, davon 42,670 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 15,396 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2018 wurden von den Jobcentern gE für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ insgesamt 72,849 Millionen Euro ausgegeben.

Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2019: Download_BIAJ20190710 (PDF: drei Seiten)

* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Weitere z.T. auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema SGB-II-Finanzierung und Hartz IV (SGB II) siehe hier: SGB-II-Finanzierung und Hartz-IV


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2019 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 01. Juli 2019

(BIAJ) Juni 2019: 4,235 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,216 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 766.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,450 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +4,0 Prozent im Land Bremen* (Bund: -2,6 Prozent; Stadt Bremen: +5.9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)**

3,964 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -9,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,1 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,0 Prozent; Stadt Bremen: -1,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2019 und Juni 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juli 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190701 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

*  +4,0 Prozent im Land Bremen: Der höchste relative jährliche Anstieg (Anstieg in Prozent) nach Februar 2010.**
** siehe dazu auch die BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.


Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2019: 1.635,60 Euro plus 130,85 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 28. Juni 2019

(BIAJ) Zum 1. Juli 2019 wird der in den Niederlanden vor 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.635,60 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 130,85 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 28. Juli 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
*   Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre)
Aktualisierung: Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2020: 1.653,60 Euro plus 132,29 Euro Urlaubsgeld (hier)


Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2005 bis 2018 (BIAJ-Tabelle)

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Erstellt: 27. Juni 2019

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Land Bremen in der "integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) 2005 bis 2018 (vorläufig):
Hinweis vom 06.03.2020: Bis 2019 vorläufig mit revidierten Daten 2018 hier: BIAJ20200306)

Weiterlesen: Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2005 bis 2018 (BIAJ-Tabelle)

Kinder unter den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in den Mitgliedstaaten der EU in 2018

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Erstellt: 26. Juni 2019

(BIAJ) Jeder vierte (25,0 Prozent) der insgesamt 586.235 in 2018 erstmaligen Asylbewerber (Asylerstanträge) in der Europäischen Union (EU) war ein Kind im Alter von unter 14 Jahren. In den 28 EU-Mitgliedstaaten reichte dieser Anteil der Kinder von 48,6 Prozent in Österreich und 41,5 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland bis lediglich 7,8 Prozent  in Italien und 7,5 Prozent in Slowenien.
Zum Vergleich der Altersstruktur der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den 28 Mitgliedstaaten siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190626 (PDF: eine Text- und fünf Tabellenseiten; das "Nachrichtlich" in der Fußnote auf Seite 1 wurde am 26. Juni 2019 um 17:37 Uhr ergänzt)


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