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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis August 2016 - über 567.000 Anträge anhängig

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Erstellt: 16. September 2016

(BIAJ) Aktuelle Informationen (Zeitreihe) über die vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) monatlich entgegengenommenen und bis Ende August 2016 entschiedenen Asylanträge (mit Art der Entscheidung), den weiteren Anstieg der anhängigen (vom BAMF noch nicht entschiedenen) Asylanträge (auf 567.479 Ende August 2016) und die Entwicklung der Bearbeitungsdauer finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. September 2016: Download (PDF: zwei Text- und zwei Tabellen-Seiten) Aktuellere/weitere BIAJ-Informationen unter Suchwort BAMF.


Hinweis: BIAJ-Materialien zu "bedarfsdeckenden Integrationen" ergänzt (16.09.2016)

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Erstellt: 16. September 2016

(BIAJ) Die BIAJ-Materialien vom 8. September 2016 zu den „Integrationen“ (INT) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), darunter den „bedarfsdeckenden Integrationen“ wurden am 16. September 2016 ergänzt. Die ergänzten BIAJ-Materialien enthalten jetzt auch die geschlechtsspezifischen Länderdaten zu den „bedarfsdeckenden Integrationen Langzeitleistungsbeziehender“ (Tabelle 3). (weiterhin gilt: unbedingt beachten: Fußnote 1 im PDF-Download!)

Die am 16. September 2016 ergänzten BIAJ-Materialien vom 8. September 2016 finden Sie hier: Download (PDF: vier Text- und vier Tabellenseiten mit allen Bundes- und Länderdaten; zudem nachrichtlich angefügt: die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Städten)


Gelsenkirchen vor Bremerhaven, Essen vor Berlin – Kinder und Hartz IV im Dezember 2015

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Erstellt: 13. September 2016

(BIAJ) Im Kreisvergleich (aller 402 kreisfreien Städte und Landkreise) der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren belegt Ende 2015 nicht mehr die Stadt Bremerhaven (37,3 Prozent) den Rang 1 im Negativ-Ranking sondern die Stadt Gelsenkirchen (37,7 Prozent). Und im Vergleich der Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) belegt Ende 2015 nicht mehr Berlin (31,2 Prozent) den Rang 1 sondern Essen (31,5 Prozent).

Die vom BIAJ neu berechneten SGB II-Quoten u18 (alle Berechnungsgrundlagen im Download) weichen von den gestern (am 12. September 2016) von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichen SGB II-Quoten zum Teil deutlich ab. (z.B. Bremerhaven 37,3 Prozent statt 40,5 Prozent) Erklärung: Die von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten SGB II-Quoten u18 wurden noch auf Grundlage des bis Ende 2014 (!) fortgeschriebenen Bevölkerungsstandes (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) berechnet. Die BIAJ-Neuberechnung der SGB II-Quoten u18 beruht dagegen auf dem bis Ende 2015 fortgeschriebenen Bevölkerungsstand (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre).

Die BIAJ-Kurzmitteilung "Gelsenkirchen vor Bremerhaven, Essen vor Berlin – Kinder und Hartz IV im Dezember 2015" vom 13. September 2016 mit allen Kreis-, Großstadt-, Länder- und Bundesdaten finden Sie hier: Download (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten) (aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Kinder hier)


Hartz IV: 1.931.474 oder 1.939.187 - unter 18 und in SGB II-Bedarfsgemeinschaften?

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Erstellt: 12. September 2016

(BIAJ) Warum liegt die Zahl der Kinder (und Jugendlichen) im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2015 in der heute (12. September 2016) veröffentlichten Bertelsmann-Studie (1.931.474) um 7.713 unter der Zahl der Personen im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, die in den BIAJ-Materialien vom 26. August 2016 (Ländervergleich) genannt wurde (1.939.187: hier)?

Die Erklärung: „In der Grundsicherungsstatistik SGB II zählen alle minderjährigen Personen, die unverheiratet sind und zusammen mit mindestens einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben, als Kinder. Personen unter 18 Jahren, die allein oder mit einem Partner eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden … zählen dagegen nicht als Kinder.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Hervorhebung durch BIAJ) Rechnerisch bildeten demnach im Dezember 2015 insgesamt 7.713 Personen unter 18 Jahren allein oder zusammen mit einem Partner oder einer Partnerin eine eigene Bedarfsgemeinschaft und zählten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit deshalb nicht (mehr) als Kind.

Hinweis zu den SGB II-Quoten (unter 18) im Bund und in den Ländern:

Weiterlesen: Hartz IV: 1.931.474 oder 1.939.187 - unter 18 und in SGB II-Bedarfsgemeinschaften?

Familien mit Kindern: Fehlerhafte Grafik auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung vom 10./11.09.2016

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Erstellt: 10. September 2016

(BaSta) Die Grafik „Familien mit Kindern“ auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung vom 10./11. September 2016 (SZ-Grafik) zeichnet ein falsches Bild des Zahlen-Verhältnisses von Ehepaaren und Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren. Für das Jahr 2015 (bzw. 2005) werden folgende Zahlen genannt: 5,544 Millionen (2005: 6,654 Millionen) Ehepaare (mit Kindern unter 18 Jahren) und 2,740 Millionen (2005: 2,572 Millionen) Alleinerziehende „Mit Kindern unter 18 im Haushalt“ (Fußnote 1 in der SZ-Grafik). Als Quelle wird das Statistische Bundesamt genannt. (siehe SZ-Grafik hier) Das Statistische Bundesamt nennt allerdings erheblich andere Zahlen zu den Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren:

Weiterlesen: Familien mit Kindern: Fehlerhafte Grafik auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung vom 10./11.09.2016

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