Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Februar 2025
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,279 Milliarden Euro ausgegeben (1), 55 Millionen Euro (1,1 Prozent) mehr als die 5,224 Milliarden Euro im Januar und Februar 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 55 Millionen Euro im Vergleich zum Januar und Februar 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 5 Millionen im Februar-Vergleich 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden im Januar und Februar 2025 über 92 Millionen Euro (10,4 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als im Januar und Februar 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten beiden Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar und Februar 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,439 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 95.000 (1,7 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,534 Millionen RLB im Januar und Februar 2024.
In den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,206 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,686 Milliarden Euro (10,1 Prozent) mehr als die 26,520 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2023 bis Februar 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,206 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,206 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von März 2024 bis Februar 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.
Gemessen an den durchschnittlich 5,485 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Marz 2024 bis Februar 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 443,69 Euro pro RLB (2) ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von März 2023 bis Februar 2024 wurden für die durchschnittlich 5,495 Millionen RLB durchschnittlich 402,18 Euro pro Monat (2) ausgegeben.
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250326 (eine Seite).
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Einpendler- und Auspendler (m/w) im Großstadtvergleich: 30. Juni 2024
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (svB) in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort und Wohnort), die Einpendler und Auspendler (1) und die nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenzierten Ein- und Auspendlerquoten am 30. Juni 2024. (BIAJ-Tabelle – Download_BIAJ20250315 – PDF: drei Seiten)
Beschäftigungsquoten 2012-2024 (svB): Frauen (15 bis RAG und 25 bis u50) - Bund und Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Beschäftigungsquoten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und im Alter von 25 bis unter 50 Jahre) im Bund und in den Ländern von Juni 2012 bis Juni 2024.
Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (svB Frauen) in der Altersgruppe 15 bis zur Regelaltersgrenze (Ende 2023: 66 Jahre) (1) betrug im Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland 58,9 Prozent und reichte in den Ländern (Wohnort)von 64,6 Prozent in Sachsenbis 52,3 Prozent im Land Bremen. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (svB Frauen) in der Altersgruppe 25 bis unter 50 Jahre (2) betrug im Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland 67,7 Prozent und reichte in den Ländern (Wohnort) von 74,4 Prozent in Brandenburg und Sachsen bis 58,7 Prozent im Land Bremen. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen (mit Tabellen) unten bzw. als PDF hier: Download_BIAJ20250312 (PDF: zwei Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Januar und Februar 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2025 insgesamt 55.070 Asylanträge entschieden. Nur 19,1 Prozent (10.520) der 55.070 Entscheidungen im Januar und Februar 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen). (Januar und Februar 2024: 45,0% von 54.705 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
49,4 Prozent (27.204) der im Januar und Februar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar und Februar 2024: 27,6%). 31,5 Prozent (17.346) der Entscheidungen des BAMF (darunter 8.577 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar und Februar 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar und Februar 2024: 27,4%).
Gestellt wurden im Januar und Februar 2025 insgesamt 26.674 Asylerstanträge, 43,4 Prozent (20.416) weniger als im Januar und Februar 2024. ) Im Januar und Februar 2025 waren „3.054 der 26.674 Asylerstantragstellenden (11,4%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar und Februar 2024: 2.786 bzw. 5,9 Prozent der 47.090 Asylerstanträge) (1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. März 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Februar 2023: Download_BIAJ20250311 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Februar 2025“ und Abb. 3 - „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" - unten)
(1) BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Februar 2025 und Februar 2024, Seite 3 von 17
Wie der Weser-Kurier einen Fehler in einer dpa-Meldung im Wirtschaftsteil vom 5. März 2025 korrigierte
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(BIAJ) „Die Zahl der Erwerbstätigen sei … um 71.000 gestiegen auf 42,31 Millionen.“ Diese falsche Zahl der Erwerbstätigen (aus der Erwerbstätigenrechnung) in der Bundesrepublik Deutschland war am 5. März 2025 in einer dpa-Meldung im Wirtschaftsteil des Weser-Kurier unter der Überschrift „Berufsforschung – In Deutschland wurde 2024 minimal weniger gearbeitet“ zu lesen (Seite 13). Wie reagierten dpa und Weser-Kurier auf den Hinweis des BIAJ vom 5. März 2025 und erneuten Hinweis vom 7. März auf den Fehler? Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2025 hier: Download_20250310 (PDF: eine Seite - die untersrichene Zahl korriegiert am 10.03.2025 um 13:18 Uhr)