Arbeitsmarkt im Juli 2013: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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5,224 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im Juli 2013, darunter 4,436 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,047 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,914 Millionen registrierte Arbeitslose, davon etwa 943.000 (32,3 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 1,972 Millionen (67,7 Prozent) bei den 410 Jobcentern. (Anmerkung: die 156 Arbeitsagenturen sind keine Jobcenter und die 410 Jobcenter sind keine Arbeitsagenturen!)
In dieser BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Juli 2013 differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 31. Juli 2013 zum Arbeitsmarkt im Juli 2013 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (August 2013: hier)
Absurder Bayern-Brandenburg-Vergleich zur Hartz IV-Verbleibsdauer in Spiegel, Focus u.s.w
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Der Spiegel, Focus und andere Online-Medien verbreiten heute (24. Juli 2013) einen absurden Bayern-Brandenburg-Vergleich zur Verbleibsdauer in "Hartz IV".
In Brandenburg sollen angeblich 73 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bereits 50 Monate oder länger im Leistungsbezug sein, bei bundesdurchschnittlich 46 Prozent und 37 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg. Eine DGB-Grafik wurde offensichtlich falsch gelesen.
Siehe dazu die (zweite) BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Juli 2013: Download
Bertelsmann: Arme Familie ohne "Hartz IV" oft ärmer als arme Familie mit "Hartz IV"
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Die Bertelsmann Stiftung präsentierte am 22. Juli 2013 einen sensationellen Befund (ironisch!): Wer als arme Familie kein Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt oder, wenn noch ärmer, kein "Hartz IV" beantragt, hat nach Abzug der Miete (und Kosten der Heizung) in der Regel weniger als eine Familie, die "Hartz IV" beantragt und deren Antrag bewilligt wurde.
Hier die arme Familie ohne "Hartz IV" und da die im Verhältnis dazu "reiche Hartz IV-Familie" für die die "Mietkosten" angeblich kein Problem darstellen.
Diese Familien scheinen in der Studie zum "Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten" nicht wirklich zu interessieren. Konsequent werden dann in der "Bertelsmann-Studie" auch alle amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur "Wohn- und Kostensituation" von Bedarfsgemeinschaften ignoriert.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Juli 2013 finden Sie hier: Download
Nachtrag Jena:
Weiterlesen: Bertelsmann: Arme Familie ohne "Hartz IV" oft ärmer als arme Familie mit "Hartz IV"
Hartz IV: Personen und Zahlungsansprüche - Bund und Länder 2006 bis 2012 (SGB II)
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Wie entwickelte sich der Bestand der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und Personen in diesen Bedarfsgemeinschaften im Bund und in den Ländern in den Jahren 2006 bis 2012 und wie deren Zahlungsansprüche? Wie veränderte sich der Anteil der einzelnen Länder? (z.B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen)
Die Summe der Netto-Zahlungsansprüche („Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ einschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung) der durchschnittlich 3,325 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 6,143 Millionen Personen, darunter 4,443 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, betrug 2012 insgesamt 27,7 Milliarden Euro, weniger als in allen vorangegangenen sieben „Hartz IV-Jahren“.
Die Netto-Zahlungsansprüche ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung betrugen 2012 durchschnittlich 193,78 Euro, die Zahlungsansprüche für Unterkunft und Heizung durchschnittlich 182,47 Euro pro Person und Monat.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. Juli 2012 finden Sie hier: Download
Hinweis: Entsprechende BIAJ-Materialien für den Zeitraum 2007 bis 2013 (25. Juni 2014) finden Sie hier.
Hartz IV-Presseartikel "vier Jahre und mehr" - eine kurze Anmerkung ("Kinder unter drei"?)
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300.000 von 2,8 Millionen. In diversen Presseberichten an diesem Wochenende wird der Eindruck erweckt, 300.000 der 2,8 Millionen Leistungsberechtigten (Ende 2012), die bereits vier oder mehr Jahre auf SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt (Hartz IV) angewiesen sind, seien alleinerziehende Frauen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren, die „von sich aus auf eine Jobvermittlung verzichteten, um sich auf die Kindererziehung konzentrieren zu können“ Dies ist (nicht nur) statistisch falsch: