biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei Stadtstaaten – 2019 bis Januar 2024

Details
Erstellt: 28. Februar 2024

(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundes­mitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).

2023 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 717,0 Millionen Euro ausgegeben, davon 443,7 Millionen Euro (61,9 Prozent) SGB-II-Eingliederungsmittel und 273,3 Millionen Euro (38,1 Prozent) aus dem Passiv-Aktiv-Transfer. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Gesamt­ausgaben für diese Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse sind nach 2021 (734,2 Millionen Euro) nominal leicht gesunken und damit preisbereinigt, und mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn in 2021 (01.01. 9,50 Euro; ab 01.07. 9,60 Euro), 2022 (01.01. 9,82 Euro; ab 01.07. 10,45 Euro) und 2023 (12,00 Euro), deutlich.

Der PAT-Anteil an der Finanzierung, der 2021 bei den Jobcentern gE (zusammen) 26,0 Prozent betrug, ist nach 2022 mit der Anhebung der PAT-Pauschalen[1] deutlich gestiegen. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Anhebung der PAT-Pauschalen zum 01.01.2023 hat, wie der Blick auf die Gesamtausgaben für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zeigt, nicht zu einer Erhöhung der Gesamtausgaben gemäß § 16i SGB II geführt, sondern lediglich zu einem geringeren Finanzierungsanteil aus Mitteln, die den Jobcentern für SGB-II-Eingliederungsleistungen zugewiesen wurden. Bei Ankündigung der Anhebung der PAT-Pauschalen hieß es noch: „In der Folge können die Jobcenter zusätzlich bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung des sozialen Arbeitsmarktes aktivieren.“ (2)

Zur Entwicklung der Ausgaben und der Ausgaben pro TN-Monat im Land Bremen (zwei Jobcenter zusammen), in Hamburg (ein Job­center) und Berlin (12 Jobcenter zusammen) von 2019 bis zum Januar 2024 siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 7 – (Land Bremen: Seite 2; Hamburg: Seite 3 und Berlin: Seite 4)

Siehe weiter unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240228 (vier Seiten)

Weiterlesen: Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei...

Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte nach Altersgruppen – Deutschland, Berlin, Hamburg, Bremen 2022 (e)

Details
Erstellt: 23. Februar 2024

(BIAJ) Laut der Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 (e) lag die Zahl der Kinder im Alter von unter sechs Jahren „mit Einwanderungsgeschichte“ (1,239 Millionen), ohne die Kinder mit „einseitiger Einwanderungsgeschichte“ (649.000), 38 Prozent (775.000) unter der Zahl der Kinder im Alter von unter sechs Jahren „mit Migrationshintergrund“ (2,014 Millionen) - in der Altersgruppe 6 bis unter 15 Jahre 32 Prozent, in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre 29 Prozent und in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre 20 Prozent. In den Altersgruppen 25 Jahre und älter betrug diese relative Differenz zwischen 7 und 11 Prozent. (siehe BIAJ-Tabelle)

Die Erklärung: Im Bericht der „Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“ (1) wurde empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der "Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen" zu verwenden. „Die Definition umfasst alle Menschen, die entweder selbst (Eingewanderte) oder deren beide Elternteile (Nachkommen von Eingewanderten) seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind.“ (2) „In der statistischen Berichterstattung werden sowohl die Einzelkategorien "Eingewanderte" und "Nachkommen von Eingewanderten" als auch die zusammenfassende Kategorie "Personen mit Einwanderungsgeschichte" verwendet. In Deutschland geborene Nachkommen mit nur einem seit 1950 eingewanderten Elternteil werden als "Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte" bezeichnet, zählen aber entsprechend der Empfehlungen der Fachkommission nicht zu den Personen mit Einwanderungsgeschichte. Personen, die selbst vor 1950 eingewandert sind oder in Deutschland geborene Personen, deren beide Elternteile nicht seit 1950 auf das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind, werden als "Personen ohne Einwanderungsgeschichte" kategorisiert.“ (3) Kurz: Die neue Definition ist enger gefasst als die bisher im Mikrozensus genutzte Definition des Migrationshintergrundes. (4)

Wie sich dies in der Bundesrepublik Deutschland (DE) und in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen (HB) in den Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 darstellt, ist der BIAJ-Abbildung und -Tabelle zu entnehmen (unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240223).
Hinweis: Am 06.04.2024 wurde eine entsprechende zweiseitige PDF mit den Endergebnissen 2022 angefügt (die dem BIAJ am 23.02.204 noch nicht vorlagen): Download_BIAJ20240406.

Weiterlesen: Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte nach Altersgruppen – Deutschland, Berlin, Hamburg, Bremen...

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Januar 2024

Details
Erstellt: 22. Februar 2024

(BIAJ) Im Januar 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,753 Milliarden Euro ausgegeben (1), 369 Millionen Euro (15,5 Prozent) mehr als die 2,384 Milliarden Euro im Januar 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2024 ein Bestand von 5,518 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 58.000 mehr (1,1 Prozent) mehr als die 5,460 Millionen RLB im Januar 2023.

In den 12 Monaten von Februar 2023 bis Januar 2024 wurden vom Bund insgesamt 26,177 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,401 Milliarden Euro (14,9 Prozent) mehr als die 22,776 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2022 bis Januar 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 692 Millionen Euro (2,7 Prozent) mehr als die 25,808 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2023 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,492 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2023 bis Januar 2024 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 397,21 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Februar 2022 bis Januar 2023 wurden für die durchschnittlich 5,241 Millionen RLB durchschnittlich 362,15 Euro pro Monat ausgegeben.

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2005 bzw. 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240222 (eine Seite).

2024 02 22 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 012024 biaj abb

* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosen­geld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).


 

Beschäftigungsverhältnisse nach Bruttostundenverdienst: Frauen, Männer – April 2022 und April 2023

Details
Erstellt: 15. Februar 2024

(BIAJ) Ein Blick auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse und die Bruttostundenverdienste (Verdienstgrößenklassen - ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer (ohne Auszubildende) im April 2022 – als der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro betrug - und April 2023 – als der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro betrug.(1)
Zur Veränderung der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den einzelnen Verdienstgrößenklassen (Euro pro Stunde) siehe die neun BIAJ-Abbildungen mit Datentabellen und kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240215 (PDF, 5 Seiten - und/oder unten)

Weiterlesen: Beschäftigungsverhältnisse nach Bruttostundenverdienst: Frauen, Männer – April 2022 und April 2023

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2024

Details
Erstellt: 10. Februar 2024

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2024 insgesamt 27.363 Asylanträge (darunter 25.027 Erstanträge) entschieden, 5.476 (25,0 Prozent) mehr als im Januar 2023 – 5.436 (27,7 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2023 und 40 (1,7 Prozent) mehr Folgeanträge als im Januar 2023. (Spalte 1 in Tabelle 1 und Spalten 13 bis 15 in Tabelle 2)

Bei einem Anstieg der Entscheidungen um 25,0 Prozent (5.476) auf 27.363 sank die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling um 0,1 Prozent (4) auf 3.133. Gemessen an der Gesamtzahl der Entscheidungen im Januar 2024 wurde lediglich in 11,4 Prozent der Fälle eine Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt. (Januar 2023: 18,3 Prozent; Januar 2022: 21,4 Prozent)

Gestellt wurden im Januar 2024 insgesamt 28.241 Asylanträge (darunter 26.376 Erstanträge), 3.121 (10,0 Prozent) weniger Asylanträge als im Januar 2023 – 2,696 (9,3 Prozent) weniger Erstanträge und 425 (18,6 Prozent) weniger Folgeanträge. Im Januar 2024 „… waren 1.075 der Asylerstantragstellenden (4,1 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar 2023: 1.606 bzw. 5,5 Prozent der 29.072 Asylerstanträge; BAMF, Aktuelle Zahlen – Januar 2024 und 2023)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Februar 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240210 (PDF: fünf Seiten) - Auszug (drei Abbildungen) unten

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2024

  • 32
  • 33
  • 34
  • ...
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • ...
  • 41
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de