Deutschland 1972 bis 2022: Nahezu 6,5 Millionen mehr Sterbefälle als Geburten
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Zahl der Geburten (Lebendgeborene) und Sterbefälle (Gestorbene) von 1950 bis 2022 in Deutschland (Ost und West zusammen). Seit 1972 lag die Zahl der Sterbefälle in jedem Jahr über der Zahl der Geburten - von 1972 bis 2022 insgesamt 6,476 Millionen mehr Sterbefälle als Geburten. (siehe BIAJ-Abbildung unten und/oder PDF hier: BIAJ_20231129)
In 1964 – der geburtenstärkste Jahrgang - wurden 1,357 Millionen Kinder geboren - 487.000 mehr Geburten als die 870.000 Sterbefälle in 1964. In 2022 wurden 739.000 Kinder geboren. Die Zahl der Gestorbenen stieg in 2022 auf 1,066 Millionen – die bisher höchste Zahl seit 1950. Die Zahl der Sterbefälle überstieg in 2022 die Zahl der Geburten um über 327.000 – mehr als in jedem anderen Jahr. Anders betrachtet: 2022 wurden über 618.000 weniger Kinder geboren als 1964 und es starben 196.000 mehr Menschen als 1964. n
Nachrichtlich angefügt:Sterbefälle in Deutschland (Ost und West) in den Jahren 1950 bis 2022 – männlich, weiblich (BIAJ-Abbildung unten und/oder im PDF-Download oben)
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Rentenversicherungsbericht 2023 und 2018 im Vergleich: Beitragszahler und Rentner im Jahr 2032
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(BIAJ) Ein kurzer unkommenteirter Blick auf die im Rentenversicherungsbericht 2023 (1) für 2032 erwartete Zahl der Beitragszahler* und Rentner* im Vergleich zur im Rentenversicherungsbericht 2018 für 2032 erwarteten Zahl. Im Rentenversicherungsbericht 2023 werden für das Jahr 2032 bei "mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 3,440 Millionen mehr Äquivalenzbeitragszahler (ÄB) und 674.000 weniger Äquivalenzrentner (ÄR) erwartet als im Rentenversicherungsbericht 2018. Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier. Bremen, 24.11.2023
Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2024/2025
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(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2024/2025. Siehe die BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier). Lesehilfe: Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 30,6 Prozent und der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent. (Spalte 3 und 6) Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 46,0 Prozent, der Regelsatz um 41,1 Prozent. (Spalte 2 und 5) Mit dem nach 2024 auch in 2025 nur minimalen "Anstieg" des Mindestlohns auf 12,82 Euro (Spalte 1) läge dieser in 2025 nominal 50,8 Prozent über dem Mindestlohn in 2015. Bei gleichem relativen Anstieg des Regesatzes (um nominal 50,8 Prozent) seit 2015 stiege dieser in 2025 rechnerisch (!) auf 602 Euro. (Spalte 4) Welcher Betrag für 2025 in der "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung" stehen wird, ist noch nicht bekannt. Bremen, 22. November 2023
Hinweis vom 05. Dezember 2023: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024 – ein unverbindlicher Ausblick" (BIAJ20231205).
Aktualisierung vom 23. Januar 2025: Siehe die BIAJ-Materialien "Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld) - 2015 bis 2025/2026" (BIAJ20250123)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Oktober 2023
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 21,800 Milliarden Euro ausgegeben, 3,094 Milliarden Euro (16,5 Prozent) mehr als die 18,706 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Oktober 2022*) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten zehn Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,490 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 329.000 (6,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,161 Millionen RLB von Januar bis Oktober 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten zehn Monaten 2023 auf 25,370 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November2022 bis Oktober 2023 (3), 3,530 Milliarden (16,2 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von November 2021 bis Oktober 2022 (21,840 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von November 2022 bis Oktober 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,610 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
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Ein Blick auf den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) - 2022 bis 2024
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(BIAJ) Am Rande: Ein unkommentierter Blick auf den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 viel diskutierten Klima- und Transformationsfonds (KTF - bis zum 21. Juli 2022: Energie und Klimafonds - EKF) - der Wirtschaftsplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (2022: Soll und Ist; 2023 und 2024 Soll). Laut (Anlage zum) Entwurf des Bundeshaushalts 2024 (vor dem Urteil) sind darin Investionen in Höhe von insgesamt 36,7 Milliarden Euro veranschagt, darunter etwa 18,8 Milliarden Euro für die "Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich", und Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) in Höhe von 20,9 Milliarden Euro, darunter 12,6 Milliarden Euro für "Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis" und etwa 2,6 Milliarden für "Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen" veranschlagt. Siehe im Einzelnen zu den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 die BIAJ-Materialien vom 21. November 2023 hier: Download_20231121 (PDF: drei Seiten, DIN A4 quer) - Bremen, 21. November 2023 (am 22..11.2023 ergänzt - Einnahmen 2021, Seite 3 - am 28.11.2023 nach Vorlage des Nachtragshaushalts 2023 - Drucksache 20/9500 vom 27.11.2023 - aktualisiert)