Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2021
- Details
(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2021 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,004 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 4,048 Milliarden Euro (80,9 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,792 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 109,97 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 88,96 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 4,048 Milliarden Euro entfielen 703,1 Millionen Euro (17,4 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2021 insgesamt 925,1 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 24,0 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 42.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.805 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 28. September 2022: BIAJ_20220928 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei)
Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und Ausfuhr/Export/Netzausspeisung)
- Details
(BIAJ) Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und Ausfuhr/Export/Netzausspeisung):
1. "Einfuhr und Ausfuhr Erdgas in gasförmigem Zustand" (Destatis - Außenhandelsstatistik),
2. Import und Export von Erdgas gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und
3. "Netzeinspeisung von Gas aus und Netzausspeisung von Gas in Nachbarstaaten" (Destatis- und Eurostat-Energie-Statistik)
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen und die zwei Daten-Tabellen zu den Abbildungen unten. Anmerkung: Die Ergebnisse (Daten) der Nachprüfungen durch Destatis nach den Hinweisen des BIAJ sind noch nicht bekannt (siehe dazu hier). Anmerkung: Die Differenzen zwischen den Datenreihen der Außenhandelsstatistik (Destatis) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - insbesondere am aktuellen Rand - könnten auch mit Blick auf das Nachvollziehen der Berechnung der umstrittenen Gasbeschaffungsumlage (kurz: Gasumlage) durch den "Marktgebietsverantwortlichen", die Trading Hub Europe GmbH (THE), von Interesse sein - auch wenn zu den differierenden Daten über den Im- und Export (noch) die jeweils erzielten Im- und Export-Preise fehlen. Bremen, 25.09.2022.
Anmerkung vom 30.09.2022:
1. "Eine Aussage wann die Prüfung und die evtl. Berichtigungen der Angaben zum Außenhandel mit Erdgas abgeschlossen sind kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden." (Destatis 30.09.2022)
2. Zur Geheimhaltung der Daten zum Erdgas-Import nach Herkunftsländern siehe unten, unter den Tabellen.
Hinweis vom 07.10.2022: Siehe dazu auch "Erdgasexport aus der Bundesrepublik Deutschland in den diversen amtlichen Gasstatistiken".
Weiterlesen: Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und...
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis August 2022
- Details
(1) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(2) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis August 2022
- Details
(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 insgesamt 725,8 Millionen Euro ausgegeben - 537,2 Millionen Euro (74,0 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 188,5 Millionen Euro (26,0 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Haushaltsjahr 2021: 734,2 Millionen Euro, darunter 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem PAT.
Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 33.500) wurden in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022* durchschnittlich 1.819 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.891 Euro und in Ostdeutschland 1.672 Euro. In den Ländern reichten diese Ausgaben in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022 von 1.993 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.589 Euro in Sachsen (SN).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. September 2022 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20220920 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellen-Seiten - Auszug - Tabelle 1 von 7 - unten = Seite 3 in PDF)
Hinweis vom 28.09.2022: Zu den einzelnen Jobcentern in 2021 (einschließlich der Jobcenter zkT) siehe hier.
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2011 bis 2021
- Details
(BIAJ) 2021 wurden gemäß Berufsbildungsstatistik insgesamt 466.176 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 2.865 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 44.694 (8,7 Prozent) weniger als 2019 bzw. 94.923 (16,9 Prozent) weniger als 2011. Frauen: 168.627 neue Ausbildungsverträge, 966 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 17.685 (9,5 Prozent) weniger als 2019 bzw. 58.782 (25,8 Prozent) weniger als 2011. Männer: 297.549 neue Ausbildungsverträge, 1.899 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 27.009 (8,3 Prozent) weniger als 2019 bzw. 36.138 (10,8 Prozent) weniger als 2011. (siehe zu den Merkmalen auch die Fußnote 1 auf Seite 1 der BIAJ-Materialien vom 16.09.2022)
Vorzeitig gelöst wurden 2021 insgesamt 141.207 Ausbildungsverträge, 3.423 (2,5 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020 bzw. 12.942 (8,4 Prozent) weniger als 2019, dem Jahr mit den meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum 2011-2021. (Seite 4 und 21, Spalte 6)
Die Lösungsquote (insgesamt) stieg 2021 auf 26,7 Prozent. (Ausbildungsbereich Industrie und Handel: 23,5 Prozent; Ausbildungsbereich Handwerk: 33,6 Prozent) Die Lösungsquote bei den weiblichen Auszubildenden (2021: 27,1 Prozent) lag, abgesehen von 2019, im gesamten Beobachtungszeitraum 2011-2021 über der Lösungsquote bei den männlichen Auszubildenden (2021: 26,4 Prozent). (Seite 4, Spalten 12 und 14)
In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2021 von 23,5 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 34,2 Prozent in Berlin (Seite 7). 2021 stieg die Lösungsquote im Vorjahresvergleich in allen 16 Ländern – am stärksten in Schleswig-Holstein. (Seite 19 und 21)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. September 2022 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2011 bis 2021 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20220917 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und jedes Land und Veränderungen 2020-2021 je eine Tabellenseite)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil), Bundesrepublik Deutschland und Länder in alphabetischer Reihenfolge sind unten angefügt.