BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis März 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis März 2025 insgesamt 84.269 Asylanträge entschieden. Nur 18,5 Prozent (15.591) der 84.269 Entscheidungen von Januar bis März 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen). (Januar bis März 2024: 46,1% von 80.651 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
49,3 Prozent (41.515) der von Januar bis März 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis März 2024: 27,2%). 32,2 Prozent (27.163) der Entscheidungen des BAMF (darunter 11.608 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis März 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis März 2024: 26,7%).
Gestellt wurden von Januar bis März 2025 insgesamt 36.136 Asylerstanträge, 44,8 Prozent (29.283) weniger als von Januar bis März 2024.Von Januar bis März 2025 waren „4.587 der 36.136 Asylerstantragstellenden (12,7%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar-März 2024: 4.802 bzw. 7,3 Prozent der 65.419 Asylerstanträge)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. April 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit März 2023: Download_BIAJ20250414 (PDF: sechs Seiten – Auszug: „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis März 2025“ und Abb. 3 - „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" - unten)
(1) BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe: März 2025 und März 2024, Seite 3 von 17
BA-Haushalt 2025: Entwicklung der Finanzierungssalden bis März 2025
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 45,441 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 38,582 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 47,283 Milliarden Euro – darunter 23,244 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 1,842 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst und den im BA-Haushalt 2025 veranschlagten negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 1,332 Milliarden Euroübertrifft. (siehe BIAJ-Abbildung 1 auf Seite 2) Geschätzt ein Drittel dieses negativen Finanzierungssaldos von April 2024 bis März 2025 resultiert aus dem (von April bis Dezember 2024) negativen Finanzierungssaldo beim umlagefinanzierten Insolvenzgeld. (1)
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. April 2025 hier: Download_BIAJ20250411 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis März 2025)
(1) Zum 1. Januar 2025 trat der gesetzlich geregelte Umlagesatz wieder in Kraft: 0,15 Prozent (§ 360 SGB III) – anders als bei Aufstellung des BA-Haushalts 2025 zugrunde gelegt: „0,10 Prozent“ (Seite 19). 2024: 0,06 Prozent.
Einnahmen des Landes Bremen von der EU für die ESF-Programme 2014-2020 (ESF) und 2021-2027 (ESF+)
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(BIAJ) Einnahmen des Landes Bremen von der EU für die ESF-Programme 2014-2020 (ESF) und 2021-2027 (ESF+) - eine unkommentierte BIAJ-Tabelle mit dem Ist bis einschließlich 2024: unten und Download_BIAJ20250411_HB (PDF: eine Seite)
Siehe dazu auch die am 09.04.2025 ergänzten/aktualisierten BIAJ-Materialien "Aktive Arbeitsmarktpolitik im Haushalt des Landes Bremen - 2021 bis 2025 (Entwurf)" vom 27.11.2024: hier.
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und Länder – 2019 bis März 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund, in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) und den Ländern (ohne die Jobcenter zkT) mit kurzen Lesehilfen (und ergänzenden Daten zur Entwicklung des Bestandes des geförderten Beschäftigten – insgesamt und darunter bei den Jobcentern gE).
Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. April 2025 hier: Download_BIAJ20250410 (PDF: vier Abbildungen und drei Tabellenseiten - Auszüge unten)
Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis März 2025 - 1,7 Milliarden Euro in den letzten 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,7 Milliarden Euro ausgegeben (nach Abzug der Einnahmen aus den Insolvenzgeldforderungen). Die gleitende 12-Monatssumme der Insolvenzgeldausgaben, die im Haushaltsjahr 2024 mit 1,613 Milliarden Euro (nominal) nahezu exakt die im Krisenjahr 2009 erreichte Ausgabensumme (1,617 Milliarden Euro) erreichte, ist in den ersten drei Monaten 2025 weiter auf 1,700 Milliarden Euro, den höchsten bisher gebuchten Stand, gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im ersten Quartal 2025 wurde 467,5 Millionen Euro (27,5 Prozent der oben genannten 12-Monatssumme in Höhe 1,700 Milliarden Euro) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld ausgegeben - 87,7 Millionen Euro (23,1 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2024.
Im BA-Haushalt 2025 sind Ausgaben in Höhe von 1,300 Milliarden Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld veranschlagt – 317 Millionen Euro weniger als die Ausgaben in 2024 und 400 Millionen Euro weniger als die Ausgaben in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025. Ende 2024 betrug der Soll-Bestand der Insolvenzgeldrücklage (nach Berechnung des BIAJ) 897,2 Millionen Euro. (Ende 2023: 1,718 Milliarden Euro gemäß Haushaltsrechnung der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.