Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2020 (Stichtag 14.05.): 2,813 Millionen registrierte Arbeitslose - 577.000 (25,8 Prozent) mehr als im Mai 2019 – 346.000 (27,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 231.000 (23,3 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stieg die registrierte Arbeitslosigkeit der Frauen stärker als die der Männer. (Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +14,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +44,4 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +16,5 Prozent; Stadt Bremen: +16,1 Prozent; Bremerhaven: +18,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,2 Prozentpunkte, Hamburg +1,8 Prozentpunkte, Bremen (Land) + 1,5 Prozentpunkte. (Bund: + 1,2 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
4,027 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,9 Prozent (75.000) mehr als im Mai 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +6,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Nachrichtlich: Vorläufige Veränderung nach dem März 2020 (in zwei Monaten): +215.000 (5,6 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2020 und Mai 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02. Juni 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200603 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2016 - 12/2019
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(BIAJ) Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf: Im Dezember 2019 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.167,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (588,60 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften). Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen verblieb im Dezember 2019 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 818,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (413,00 Euro pro Person). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Aufgrund der Anrechnungsregeln in § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II (vorrangige Anrechnung auf das allein vom Bund zu tragende Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und den Mehrbedarf) ist die absolute und relative Höhe der Abzüge beim Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf wesentlich höher als bei den vorrangig von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft. (vgl. Abschnitt C und D in den BIAJ-Tabellen 2, 5 und 8 und in den BIAJ-Tabellen Tabellen 3, 6 und 9, Abschnitt C und D).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 02. Juni 2020 finden sie hier: Download_BIAJ20200602 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Von Tirschenreuth bis Uckermark und von München bis Leipzig: COVID-19-Fälle pro 100.000
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(BIAJ) Hinweis vom 15.08.2020: Zu aktuelleren Kreis-, Großstadt- und Bundesländerdaten siehe die BIAJ-Materialien "COVID-19: Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich bis 01.08.2020 (Corona)" (BIAJ20200815)
Vom Landkreis Tirschenreuth in Bayern bis zum Landkreis Uckermark* in Brandenburg und (zweimal) von München bis Leipzig: Bisher gemeldete laborbestätigte COVID-19-Fälle pro 100.000 EW im unkommentierten Kreis-, Großstadt- und Bundesligavergleich (wird voraussichtlich gelegentlich aktualisiert). Hinweis vom 04. Juli 2020: Alle 401 Kreise (Stand am 16., 23. und 30. Mai, 06., 13., 20. und 27. Juni und 04. Juli 2020) finden Sie im bis zum 11. Juli 2020 aktualisierten und mit einem Großstadtvergleich auf Seite 1 ergänzten Download: Download_BIAJ20200711 (PDF: 11 Seiten - Abbildungen zum Stand am 11.07.2020: siehe unten)
Hinweis: Kreisvergleich (Tabelle) bis 06.06.2020 (hier1), 22.06.2020 (hier2), 24.06.2020 (hier3), 25.06.2020 (hier4), 30.06.2020 (hier5), 04.07.2020 (hier6)
* Uckermark seit dem 19.06.2020 nicht mehr auf Rang 401 (Rang 401 = Kreis mit der geringsten Zahl gemeldeter COVID-19-Fälle pro 100.000 EW. Anm.: Die insgesamt 412 Kreise in der RKI-Sytematik ergeben sich durch die RKI-Betrachtung der 12 Berliner Bezirke als "Kreisfreie Städte"; 401 Kreise + 12 Bezirke minus Stadt Berlin = 412)! Gütersloh seit am 11.07.2020 erstmals unter den "TOP 10". ("TOP 10" am 11.07.2020: acht Kreise aus Bayern und zwei aus Nordrhein-Westfalen).
Großstadtvergleich bis 11. Juli 2020 aktualisiert (DU und D jetzt auf Rang 2 und 3 von 15) und BaSta-Bundesliga-Kreisvergleich bis 18.06.2020 (siehe unten):
Weiterlesen: Von Tirschenreuth bis Uckermark und von München bis Leipzig: COVID-19-Fälle pro 100.000
SGB II-Eingliederungstitel 2020: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis April 2020
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis April 2020 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“/PAT) und Bundesprogramme (Ausfinanzierung) zusammen 24,498 Millionen Euro ausgegeben, 8,186 Millionen Euro mehr als von Januar bis April 2019. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 5,521 Millionen Euro ausgegeben, 139.000 Euro mehr als von Januar bis April 2019.
Zu den für das Haushaltsjahr 2020 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben in den ersten vier Monaten 2020 (und 2019) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Mai 2020: Download_BIAJ20200526 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
Unterhaltsvorschuss: Leistungsberechtigte im Bund und in den drei Stadtstaaten vom 30.06.2017 bis 30.09.2019
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(BIAJ) Wie hat sich die Zahl der Fälle, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gewährt wurden, vom 30. Juni 2017 (vor Inkrafttreten der Neuregelung zum 01. Juli 2017) bis zum 30. September 2019 im Bund und in den Ländern Bremen, Hamburg und Berlin entwickelt? Und wie verteilen sich diese Fälle auf die Altersjahre 0 bis 11 (vor Neuregelung) bzw. bis 17 (nach Neuregelung) und wie auf die Altersgruppen 0 bis unter sechs Jahre (0 bis 5), sechs bis unter 12 Jahre (6 bis 11) und 12 bis unter 18 Jahre (12 bis 17)?
Wie hat sich der Anteil der Länder Bremen, Hamburg und Berlin (in Prozent) an der Zahl der Fälle, für die in der Bundesrepublik Deutschland Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt wurden (= 100 Prozent), seit dem 30. Juni 2017 entwickelt und wie stellt sich dies in den Altersjahren und in den Altersgruppen der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen dar?
Wie verhält sich die Zahl der Fälle, für die am 31. Dezember 2018 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gewährt wurden, zur altersgleichen Bevölkerung am 31. Dezember 2018 im Bundesgebiet, im Land Bremen, in Hamburg und in Berlin - insgesamt, in den einzelnen Altersjahren und in den drei Altersgruppen?
Die Antworten finden Sie in acht unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 25. Mai 2020: Download_BIAJ20200525. (PDF: 5 Seiten - Auszug BIAJ-Tabelle 8 unten)